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Kategorie: Anwalt Familienrecht , 26.01.2024 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 359 mal gelesen)

Elternunterhalt – Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Elternunterhalt – Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? © freepik - mko

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist teuer. Oft reicht das Einkommen und Vermögen der Eltern zur Deckung ihrer Pflegekosten nicht aus. In diesem Fall können Kinder verpflichtet sein für ihre Eltern Unterhalt zahlen zu müssen. Doch wann sind Eltern bedürftig? Ab welchen Einkommen müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? Wie wird der Elternunterhalt berechnet? Und können Eltern auf Elternunterhalt verzichten?

Was ist Elternunterhalt?


Unter Elternunterhalt versteht man die rechtliche Verpflichtung der Kinder ihre pflegebedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen, wenn diese ihre Pflegekosten nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen decken können.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?


Elternunterhalt müssen nur Kinder im direkten Verwandtschaftsverhältnis zahlen. Schwiegerkinder sind nicht zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, da sie rechtlich nicht mit ihren Schwiegereltern verwandt sind, so der Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 69/01).

Wann sind Eltern bedürftig?


Die Bedürftigkeit der pflegebedürftigen Eltern ist gegeben, wenn sie die Pflegekosten aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen nicht decken können. Sie müssen aber nicht ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen. Eltern haben einen Anspruch auf einen Schonbetrag von 5.000 Euro pro Person. Bewohnen sie eine eigene Immobilie, muss diese nicht verwertet werden. Die Immobilie wird erst zur Finanzierung des Unterhalts herangezogen, wenn die Eltern in ein Pflegeheim ziehen und die Immobilie nicht mehr selbst nutzen. Auch finanzielle Rücklagen für eine Bestattung müssen nicht für die Pflegekosten eingesetzt werden.

Ab welchem Einkommen müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?


Nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen Kindern seit dem 1.1.2020 nur dann für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro erzielen. Neben dem Arbeitseinkommen werden bei der Berechnung des Jahresbruttoeinkommens auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Aktiengeschäften einbezogen. Das vorhandene Vermögen der Kinder – auch Immobilienvermögen - findet beim Jahresbruttoeinkommen keine Berücksichtigung.

Wie berechnet man den Elternunterhalt?


Zur Berechnung des Elternunterhalts werden alle Einkünfte des Kindes aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit im Jahr vor dem Unterhaltsbedarf zusammengerechnet. Von diesem Einkommen werden dann der Selbstbehalt und das Schonvermögen des Kindes abgezogen. Dieses bereinigte Nettoeinkommen kann dann zur Hälfte zum Elternunterhalt genutzt werden.

Kann Elternunterhalt verwirkt werden?


Eltern können ihren Anspruch auf Elternunterhalt verwirken, wenn sie gegenüber ihrem Kind, in der Zeit als sie für es verantwortlich waren, erhebliche Verfehlungen begangen haben. Hierrunter fallen Missbrauch und Vernachlässigungen, aber auch eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung der Eltern mit dem Kind kann eine Unterhaltspflicht des Kindes entfallen lassen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az. 14 UF 80/12). Ebenso, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachgekommen sind, so das OLG Oldenburg (Az. 4 UF 166/15).

Können Eltern auf Elternunterhalt verzichten?


Eltern, die ihre Kinder finanziell nicht belasten wollen, haben nicht die Möglichkeit auf Unterhaltszahlungen zu verzichten. Das Sozialamt ist verpflichtet die Unterhaltsleistungen bei den Kindern einzufordern, wenn die Voraussetzungen für Elternunterhalt vorliegen.

erstmals veröffentlicht am 17.01.2020, letzte Aktualisierung am 26.01.2024

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