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Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht , 14.02.2024 (Lesedauer ca. 7 Minuten, 11738 mal gelesen)

Nach Hundebiss: Wann gibt es Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Hund mit gefletschten Zähnen Hund mit gefletschten Zähnen © freepik - mko

Schäferhunde, Dobermänner und Rottweiler beißen statistisch am häufigsten Menschen. Dabei handelt es sich bei jedem dritten Bissopfer um ein Kind. Wann muss der Hundehalter für den Biss seines Hundes haften? Für welche Schäden muss er nach einer Beißattacke seines Hundes aufkommen? Wieviel Schmerzensgeld steht Opfern eines Hundebisses zu? Wann droht dem Hundehalter ein Strafverfahren? In welchen Fällen wird Leinenzwang und Maulkorb für den bissigen Hund angeordnet? Und kann die Hundesteuer nach einem Hundebiss erhöht werden?

Wann haftet der Hundehalter, wenn sein Hund einen Menschen beißt?


Ein Hundebesitzer haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Hund verursacht, egal, ob ihn ein Verschulden trifft, oder nicht. Dies ergibt sich aus der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB. Damit sind auch Schäden aufgrund eines Hundebisses gemeint - sei es bei einem anderen Hund oder einem Menschen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VI ZR 238/04) hebt in einer Entscheidung hervor, dass den Halter eines aggressiven oder bissigen Hundes eine erhöhte Sorgfalt bei der Beaufsichtigung trifft.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az. 20 U 38/11) stellt klar, dass ein Hundehalter auch dann für den Biss seines Hundes haftet, wenn er keine Einflussnahme auf das Tier hat – etwa, wenn der Hund in der Obhut des Tierarztes ist.

Wird bei einer Hunderangelei ein Hundebesitzer von einem fremden Hund gebissen, haftet dessen Hundehalter. Allerdings muss sich das Opfer die Tiergefahr seines eigenen Hundes anrechnen lassen, entschied das OLG Karlsruhe (Az. 7 U 24/19).

Aber: Wird ein angeleinter Weimaraner von einem sich losreißenden Hund gebissen, muss sich der Weimaraner-Hundehalter keine allg. Tiergefahr anrechnen lassen, wenn sein angeleinter Hund ansonsten unauffällig ist, entschied das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 34/21).

Sind mehrere Hunde in eine Rangelei verstrickt und kommt es untereinander zu Beißereien, haftet nach einer weiteren Entscheidung des OLG Karlsruhe (Az. 7 U 86/18) der Halter des freilaufenden Hundes. Dies gilt selbst dann, wenn nicht eindeutig nachzuvollziehen ist, welcher Hund zuerst gebissen hat.

Laut Landgericht (LG) Coburg (Az. 22 O 718/19) haftet der Hundehalter auch für Schäden, die sein Hund verursacht, wenn eine dritte Person aus Gefälligkeit mit dem Hund Gassi geht.

Auch Polizeihunde müssen so geführt werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Kommt es aufgrund einer Pflichtverletzung des Polizeihundeführers zu einem Beißvorfall, haftet der Hundeführer persönlich für die Folgen des Hundebisses, so das LG Lübeck (Az. 15 O 81/22).

Dem Betreiber einer Hundepension steht nach einem Hundebiss ein Schadensersatzanspruch zu. Allein der Umstand, dass er gewerblich eine Hundepension führt, führt nicht zum Ausschluss der Tierhalterhaftung, entschied der BGH (Az. VI ZR 372/13).

Allein das Schild „Durchgang verboten“ reicht als Warnung vor einem bissigen Hund nicht aus, entschied das Amtsgericht (AG) Augsburg (Az. 19 C 2923/17) im Fall einer Besucherin einer Tierfarm die durch einen freilaufenden Schäferhund gebissen wurde.

Haftet auch der Hundesitter für einen Hundebiss?


In bestimmten Fällen haftet auch der Hundeführer, wenn er im Sinne des bürgerlichen Rechts die Funktion eines Tieraufsehers erfüllt. Das ist etwa bei einem Hundesitter der Fall.

In welchen Fällen ist das Opfer Mitschuld am Beißvorfall?


Nicht selten ist das Opfer eines Hundebisses mitverantwortlich für den Beißvorfall. So etwa, wenn der Hundehalter das Opfer vorher gewarnt hat, den Hund nicht zu streicheln und das Opfer dies dennoch tut, entschied das OLG Oldenburg (Az. 9 U 48/17).

Im Fall eines Mitverschuldens am Hundebiss werden die Ansprüche des Opfers entsprechend gekürzt. So muss sich nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg (Az. 5 U 114/19) eine Hundebesitzerin, die sich bei einer Hunderangelei zwischen ihren und den fremden Hund stellte und dabei gebissen wurde, aufgrund ihres leichtfertigen Verhaltens und der Tiergefahr des eigenen Hundes eine achtzig prozentige Mitschuld zurechnen lassen.

Tritt ein Hotelangestellter in Abwesenheit des Gastes in dessen Hotelzimmer und weiß, dass der Gast einen Hund mitgebracht hat, muss er sich ebenfalls ein Mitverschulden am Hundebiss anrechnen lassen, entschied das AG Frankfurt/ Main (Az. 32 C 2982/16).

Für welche Schäden muss der Hundehalter nach einem Hundebiss aufkommen?


Der Hundehalter muss zum einen für alle Sachschäden aufkommen, die durch den Hundebiss verursacht wurden, wie etwa die Kosten für die zerrissene Hose des Opfers. Aber auch Fahrtkosten zum Arzt oder Medikamente, die aufgrund des Hundebisses benötigt werden, muss der Hundehalter zahlen. Wurde ein anderes Tier gebissen, sind die Tierarztkosten zu erstatten.

Wie viel Schmerzensgeld erhalten Opfer nach einem Hundebiss?


Hat der Hund einen Menschen gebissen, muss der Hundehalter in der Regel Schmerzensgeld zahlen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung und den Folgen. So hält das AG Berlin-Tiergarten (Az. 606 C 67/12) ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro bei einem Hundebiss ins Gesicht einer Besucherin in einer fremden Wohnung für angemessen.

Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (Az. 11 U 89/21) erhält ein Fahrradfahrer, der aufgrund eines sich losreißenden Hundes vom Rad stürzt und sich dabei erheblich verletzte, 7.000 Euro Schmerzensgeld vom Hundehalter.

4.000 Euro Schmerzensgeld erhält eine Frau, die von einem ihr bekannten Rottweiler ins Ohr gebissen wurde als sie ihm am Kopf streichelte, entschied das LG Frankenthal (Az. 9 O 42/21). Das die Frau den Hund vor dem Biss gestreichelt hatte, wertete das Gericht nicht als Mitverschulden am Beißvorfall.

Das OLG Karlsruhe (Az. 7 U 86/18) sprach einem Bissopfer 5.000 Euro Schmerzensgeld zu, dass von einem besonders aggressiven freilaufenden Hund am Kopf gebissen wurde. Begründung: Der Hundehalterin war die Aggressivität ihres Hundes bekannt. Sie hätte eine größere Sorgfalt bei der Beaufsichtigung leisten müssen.

Dabei haftet der Hundehalter auch, wenn sein Hund angeleint ist und beißt. Ist dem Hundehalter aus früheren Vorfällen die Bissigkeit seines Hundes bekannt, muss er auch bei einem angeketteten Hund für die Folgen eines Bisses haften, entschied das LG Coburg (Az. 11 O 660/07) und sprach dem Opfer 2.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Das AG München (Az. 261 C 32374/10) sprach einer Hundebesitzerin, die in einer Kampfpause von ihrem Hund mit einem Ridgeback in die Hand gebissen wurde und daraufhin eine Blutvergiftung und monatelange Arbeitsunfähigkeit erlitt, ein Schmerzensgeld von 1.250 Euro zu.

Leer ging ein Postbote aus, der von einem Hundehalter 8.000 Euro Schmerzensgeld verlangte, weil dessen Hund ihn angeblich in den Oberschenkel gebissen habe. Laut LG Bonn (Az. 7 O 410/19) konnte der Postbote einen Biss aber nicht nachweisen, weshalb das Gericht von einem Zwacken des Hundes in das Bein des Postboten ausging und seine Klage abwies.

Wer einen fremden Hund versucht zu streicheln und dabei gebissen wird, ist an der Hundeattacke mit Schuld und erhält laut AGt Rheine (Az. 4 C 92/20) nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.700 Euro.

Neben dem Schmerzensgeld kann das Opfer auch sein entgangenes Entgelt geltend machen, etwa wenn seine Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Hundebisses länger als 6 Wochen dauert. Das OLG Karlsruhe (Az. 7 U 86/18) sprach einem Bissopfer für eine Bissverletzung am Kopf ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro und Ersatz für Verdienstausfall in Höhe von 3.100 Euro zu.>>

Wichtig zu wissen: Schmerzensgeld für ein gebissenes Tier gibt es nicht. In diesem Fall kann Schadensersatz beansprucht werden. So erhielt eine Katzenbesitzerin, deren Katze von einem Hund gebissen wurde, 4.000 Euro Schadensersatz (Az. 7 S 144/16).

Wann droht dem Hundehalter nach einem Hundebiss ein Strafverfahren?


Neben dem Geltend machen von zivilrechtlichen Ansprüchen haben Opfer eines Hundebisses auch die Möglichkeit eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen.

Eine Hundebesitzerin wurde vom AG München (Az. 813 Ds 274 Js 193453/18) wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, weil ihr unangeleinter Hund einen Jungen gebissen hatte.

Auch das LG Osnabrück (Az. 5 Ns 112/20) stellt in einer Entscheidung klar, dass ein Angriff von einem nicht angeleinten Hund den Tatbestand einer Körperverletzung verwirklicht. Ein unangeleinter Schäferhund, der den Rückrufkommandos seines Halters keine Beachtung schenkte, hatte eine ältere Frau auf dem Gehweg angesprungen, die stürzte und sich Verletzungen zu zog.

Wichtig zu wissen: Eine Anzeige ist keine Voraussetzung zur zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld!

Wann wird Leinenzwang und Maulkorb bei einem bissigen Hund angeordnet?


Opfer eines Hundebisses können den Beißvorfall beim Ordnungsamt anzeigen. Das Ordnungsamt prüft dann, ob vom Hund eine Gefahr ausgeht und erteilt ggfs. eine Maulkorb- oder Leinenpflicht.

Ein Schäferhund, der einer vorbeifahrenden Radfahrerin hinterherlief und sie in die Wade biss, darf nur noch an einer 1,5 m langen Leine in der Öffentlichkeit geführt werden, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen (Az. 1 B 3/21) und bestätigte den behördlich angeordneten Leinenzwang.

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die nach dem Landeshundegesetz erforderliche Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach einem Beißvorfall widerrufen werden kann, so das VG Aachen (Az. 6 L 295/10).

Mehrere Beißvorfälle rechtfertigen eine erweiterte Hundehaltungsuntersagung, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Az. 5 A 3146/21).

Steht ein Hund schon unter Leinenzwang und Maulkorbzwang und kommt es erneut zu einem Beißvorfall, kann das Tier umgehend beschlagnahmt und eingeschläfert werden, so das VG Freiburg (Az. 1 K 1686/09).

Kann nach einem Hundebiss die Hundesteuer erhöht werden?


Hat ein Hund einen Menschen gebissen und wurde er als gefährlicher Hund bestandskräftigt kategorisiert, kann dies laut OVG Lüneburg (Az. 9 LA 89/23) zu einer höheren Hundesteuer führen. Die Stadt Osnabrück hat in ihrer Hundesteuersatzung für gefährliche Hunde eine erhöhte Hundesteuer festgelegt, so dass der Hundehalter nach einem Beißvorfall und der Feststellung der Gefährlichkeit seines Hundes mehr Hundesteuer zahlen muss.

Was zahlt eine Hundehaftpflichtversicherung?


Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die einem Dritten durch den eigenen Hund entstanden sind. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht.

Die Hundehaftpflichtversicherung tritt nicht für Schäden ein, die der Hund bei seinem Hundebesitzer verursacht hat. Sie übernimmt auch keine Straf- oder Bußgelder, die durch den Hund veranlasst wurden. Auch im Fall einer missachteten Leinenpflicht, tritt sie nicht für Schäden ein.

Laut OLG Frankfurt am Main (Az. 7 U 47/19) kann die Versicherung ihre Deckungspflicht für einen Hundebiss nur bei bewusster Pflichtverletzung des Hundehalters ausschließen.

Welche Auskunftspflichten trifft eine Hundetagesstätte nach einem Beissvorfall?


Eine Hundetagesstätte muss dem Halter des gebissenen Hundes den Namen und die Anschrift des Hundehalters mitteilen, dessen Hund gebissen hat, entschied das AG München (Az. 159 C 8382/20).

erstmals veröffentlicht am 10.04.2018, letzte Aktualisierung am 14.02.2024

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