Reise: Vorsicht beim Handy-Kauf im Ausland!
Handys können im Ausland, insbesondere in den USA, oft wesentlich günstiger als hier zu erwerben. Doch Vorsicht, für deutsche Mobilfunkbetreiber besteht keine Verpflichtung, ihre Technik so zu konfigurieren, dass auch im Ausland gekaufte Handys in Deutschland funktionieren.
Technische Probleme mit in den USA gekauftem Handy
Nein, stellte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 261 C 15987/15) in einer Entscheidung im Fall eines Kunden eines Mobilfunkdienstes fest. Dessen in den USA erworbenes iPhone 5 funktionierte im deutschen Netz nicht. Der Mann verklagte den Mobilfunkdienst, da er der Ansicht war, dass der Mobilfunkdienst die technischen Voraussetzungen schaffen müsse, damit ein in den USA erworbenes Handy auch in Deutschland funktioniert.
Urteil: Nur deutsches Handy muss in Deutschland funktionieren
Das sah das Amtsgericht München anders: Es gebe keine allgemeine Verkehrserwartung, dass ein im Ausland gekauftes Handy auch in Deutschland mit einer entsprechenden SIM-Karte funktionieren muss. Der Mobilfunkdienst ist nur verpflichtet, die technischen Voraussetzunge zu schaffen, dass ein in Deutschland erworbenes Handy im deutschen Netz funktioniert.
erstmals veröffentlicht am 29.02.2016, letzte Aktualisierung am 27.06.2016
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