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Rechtsanwälte und Kanzleien in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

32 Anwälte im 40 km Umkreis von Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Seite 7 von 4)

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Anwaltssuche in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Anwalt Höhenkirchen-Siegertsbrunn In Höhenkirchen-Siegertsbrunn findet man 30 Rechtsanwälte, davon 11 Frauen. Die Anzahl der Fachanwälte beträgt 6, wovon 2 Frauen sind. Das Arbeitsrecht bearbeiten 3 Juristen. 1 Anwälte und Anwältinnen sind im Familienrecht tätig. 2 Rechtsanwälte vertreten das Erbrecht in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. 2 Anwälte das Miet- und Pachtrecht. Weitere 2 Anwälte praktizieren im Verkehrsrecht.

Der richtige Moment sich Hilfe von einem Rechtsanwalt zu holen.

Es gibt viele Gründe, in denen man des fachmännischen Rates durch einen Anwalt bedarf. Hier ein kurzer Überblick: Eine problematische Rechtslage Sich um einen Anwalt zu bemühen ist besonders dann wichtig, wenn die Rechtslage für einen Laien undurchschaubar ist. Die Beauftragung eines Anwaltes in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist nicht gleichbedeutend mit einem gewonnenen Fall, aber mit der Unterstützung durch einen Anwalt steigt die Sicherheit, das Bestmögliche in dieser Situation für sich erreichen zu können.

Anwaltszwang vor Gericht

Anwalt liest Texte in KanzleiAnwalt liest Texte in Kanzlei Wenn die Rechtslage vor Gericht rechtliches Fachwissen erfordert. Eine Partei ohne die Vertretung durch einen Rechtsanwalt würde vor Gericht als nicht erschienen gewertet. Die meisten Fälle, die wegen Einspruch in Revision gehen unterliegen dem Anwaltszwang. Der Anwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn als vorbeugende Maßnahme Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Möchte man z.B. sicher sein, dass ein Vertrag gültig ist oder auch ein Testament, so übergibt man diese Aufgabe am besten einem Juristen. Durch seine Unterstützung können sowohl Unsicherheiten vermieden werden, wie auch unwirksame Regeln oder Lücken in Verträgen ausgeschlossen werden.

Akteneinsicht

Rechtsanwältin mit AktenRechtsanwältin mit Akten Einsicht in staatsanwaltliche Akten hat man weder als Kläger noch als Beklagter. Nur ein Rechtsanwalt hat Zugang zu diesen Informationen. Für eine Anwaltskanzlei in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist es ein Leichtes z.B. Melderegisterinformationen oder einen Handelsregisterauszug zu beschaffen. Hier kann der Anwalt seinem Mandanten schnell helfen.

Einschätzung der Erfolgsaussichten

Um die eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können bedarf es in aller Regel der fachlichen Kompetenz eines Anwaltes.

Einen Vergleich anstreben

Anwalt in Höhenkirchen-SiegertsbrunnAnwalt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn Optimal läuft es, wenn der Rechtsanwalt mit der gegnerischen Partei einen Vergleich aushandeln kann, der dann durch Hinterlegung bei Gericht vollstreckt wird. Das Entfallen von Gerichtskosten ist eine erhebliche finanzielle Entlastung. Nicht außer Acht zu lassen: Sich auf den kompetenten und verlässlichen Rat eines Rechtsbeistandes verlassen zu können ist erleichternd und beruhigend. Manchmal ist ein Anwalt aber auch nicht nötig.

Die Gegenpartei meldet Insolvenz an

lächelnder Juristlächelnder Jurist Gegen eine insolvente gegnerische Partei kann man auch mit Rechtsbeistand nicht gewinnen. Hier bleibt man auf seinen Kosten leider sitzen. Hat der Schuldner schon mehrmals erfolglose Vollstreckungen hinter sich? Dies kann durch eine Anfrage beim Insolvenzgericht in Erfahrung gebracht werden. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Gegners können eigene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird - wenn überhaupt - jedoch nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch erstattet. Die Kosten Unter Umständen ist es besser, geringe Streitwerte nicht durchzufechten. Entscheidend ist auch, ob der Streit die Kosten und den Aufwand wert ist. Fehlendes Rechtsschutzinteresse Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage ist das berechtigte rechtsschutzwürdige Interesse einer Person Rechtsschutz zu erhalten. Ist folglich eine Einigung einfacher oder schneller zu erzielen ohne gerichtliche Unterstützung, so kann eine Klage abgewiesen werden.

Rechtsschutzversicherungen – auf was man achten sollte und welche Gebiete sie umfassen.

Anwalt diskutiert mit Mandantin ihren RechtsstreitAnwalt diskutiert mit Mandantin ihren Rechtsstreit Oft abgeschlossen werden Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen des Berufsrechts, Verkehrsrechts, Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Natürlich kann man sich auch für mehrere Rechtsgebiete absichern. Das Verkehrsrecht zu überschreiten führt sehr schnell zu sehr hohen Streitwerten. Es wird daher oft empfohlen sich für diesen Rechtsbereich um einen Versicherungsschutz zu kümmern. Auch wichtig ist der Berufsrechtsschutz. Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz nämlich, dass beide Parteien, egal ob Prozessgewinner oder Verlierer, ihre Kosten selbst zu tragen haben. Zu beachten ist hier, dass Berufsrechtsschutz nur als Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Einzeln gibt es Policen für Mieter- und Vermieterrechtsschutz. Weil die Prozesskosten in dem Bereich schnell ausufern können, sind die Einzelverträge meist recht teuer. Am billigsten wird es, wenn man diesen Rechtsschutz als Zusatz zum Privatrechtsschutz dazu nimmt.

Worauf sollte man bei Versicherungsabschluss unbedingt achten?

Rechtsanwalt blickt ernstRechtsanwalt blickt ernst Das Schadensereignis muss als Schadenszeitpunkt festgelegt sein. Ist dieser nicht klar mit dem Schadensereignis definiert, so kann auch eine Ursache, lange vor Vertragsabschluss von der Versicherung als Beginn des Schadensfalles gewertet werden. In aller Regel unterliegen Rechtsschutzverträge einer Wartezeit von üblicherweise drei bis sechs Monaten. Erst Schäden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, werden von der Versicherung akzeptiert. 300.000 Euro sollte die Deckungssumme des Rechtsschutzvertrages mindestens haben, dies raten Verbraucherschützer mit Blick auf Prozesse mit hohem Streitwert. Eine Klage, die von der Versicherung als aussichtslos eingestuft wird, wird auch nicht von ihr übernommen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte immer als vorbeugende Maßnahme angesehen werden. Versicherungen übernehmen nur Fälle, die zeitlich nach Vertragsabschluss entstanden sind.

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