Gesellschafterversammlung und Anfechtung eines Gesellschaftsbeschlusses
Bei einer GmbH gibt es keine engen Vorschriften über Gesellschaftsbeschlüsse. Grundsätzlich muss zur Beschlussfähigkeit eine Gesellschafterversammlung ordentlich einberufen und die Gesellschafter korrekt abstimmen. Je nach Beschluss verlangt das GmbH-Gesetz von einer einfachen bis zu einer 3/4-Mehrheit. Das Besondere bei der GmbH: Beschlüsse werden mit den anwesenden Gesellschaftern gefasst. Selbst wenn nur ein Gesellschafter anwesend ist, ist dieser (bei korrektem Einberufen der Gesellschafterversammlung und Abstimmungsverhalten) beschlussfähig.
Beschlussfähigkeit näher definieren!
Sollen Zufalls- oder nachteilige Beschlüsse vermieden werden, muss die Beschlussfähigkeit der einzelnen GmbH unbedingt näher und schriftlich beschrieben sein. Diese Beschreibung sollte dringend auch die Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen beinhalten.
Anwälte Gesellschaftsrecht in Ihrer Nähe finden Sie über das Suchformular.
Spezialisierte Anwälte
Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
Rechtsanwälte Wöhrle & Schick GbR Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kreuzstraße 31-33,
55534 Bad Kreuznach
Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin
Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl - Rechtsanwälte Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Steuerrecht
· Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Walburgerstraße 3,
59494 Soest
Rechtsanwalt Jan-Henrik Boslak
Kanzlei Boslak Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
· Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Große Straße 45,
49074 Osnabrück
Rechtsanwalt Dr. iur. Jan Finke
Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
· Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht
Ifflandstraße 11,
68161 Mannheim