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Rechtliches zum Aufenthaltstitel
Letzte Aktualisierung am 21.11.2016 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Aufenthaltstitel – Einreise nach Deutschland für Angehörige von Drittstaaten
- Informationen im Aufenthaltstitel
- Diese Aufenthaltstitel gibt es
- Beschreibung der Aufenthaltstitel
- Aufenthaltstitel können lebenswichtig sein
- Einreise und Einwanderung sind Spezialistenthemen
Aufenthaltstitel – Einreise nach Deutschland für Angehörige von Drittstaaten
Wer nach Deutschland einreisen möchte und aus einem Drittstaat kommt (darunter sind Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten zu verstehen), benötigt für die Einreise einen Aufenthaltstitel, eine Aufenthaltserlaubnis, die ein dauerhaftes oder vorübergehendes Verweilen in der Bundesrepublik Deutschland gestattet. Es gibt zahlreiche Aufenthaltstitel, die allerdings keine einheitliche Legaldefinition haben. Generell sind unter "Aufenthaltstitel" mehrere Formen von Aufenthaltserlaubnissen zu verstehen. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer und Arbeitsmöglichkeiten. Innerhalb der EU (die Bürger aus Drittstaaten weitgehend einheitlich behandelt bzw. behandeln sollte) sind Aufenthaltstitel einheitlich gestaltet. Es gibt sie unterschiedlicher Form, entweder im Scheckkarten-Format (zwei Plastikkärtchen in verschiedenen Größen) oder als Aufkleber zum Einkleben in den Pass. Die Mitgliedstaaten der EU setzen diese Varianten uneinheitlich ein.Informationen im Aufenthaltstitel
Wichtig sind vor allem die Informationen, die im Aufenthaltstitel verzeichnet sind. Neben den persönlichen Daten sind dort auch Angaben zu einer eventuellen Arbeitserlaubnis, zur Art des Titels, zur Gültigkeitsdauer usw., zu finden. Seit Mitte 2011 wird in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel verwendet, eine elektronisch lesbare Plastikkarte im Scheckkartenformat. Jeder Nicht-Deutsche muss einen solchen elektronischen Aufenthaltstitel besitzen (außer EU- und EWR-Bürgern).Diese Aufenthaltstitel gibt es
Zu den Aufenthaltstiteln zählen: das Visum, die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Von allen diesen Varianten sind allein die beiden letzten unbefristete Aufenthaltstitel. Nicht zu vergessen: Außer Aufenthaltstiteln gibt es zahlreiche andere Dokumente, die einen Aufenthalt in Deutschland legitimieren, unter anderem z.B. für Asylbewerber und Bürger solcher Staaten, mit denen eigene Abkommen bestehen. Beispiele für solche Aufenthaltsdokumentensind Duldung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltskarte usw.Beschreibung der Aufenthaltstitel
Visum: Visa sind für kurzfristige Aufenthalte meist von bis zu drei Monaten gedacht (Besuchervisum). Visa können aber auch für längerfristige Aufenthalte ausgestellt werden. Sie bedürfen dann in der Regel der Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Aufenthaltserlaubnis: Gewährt nur einen befristeten Aufenthalt. Die Dauer der Befristung ist vom Zweck des Aufenthaltes abhängig; in der Regel sind das Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen oder familiären Gründen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist verlängerbar und wird in der Regel dann genehmigt, wenn Erteilungsvoraussetzungen und Aufenthaltszweck stimmen. Eine Verlängerung ist jedoch stets vom Einzelfall abhängig. Blaue Karte EU Dieser Aufenthaltstitel ist für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige gedacht. Er ist EU-weit gültig (mit der Ausnahme von Irland, Dänemark, Großbritannien). Er ist an ein Arbeitsverhältnis und einen Mindestverdienst gebunden. Die Blaue Karte EU kann nach einer bestimmten Frist in eine Niederlassungserlaubnis münden (nur auf Antrag!), sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der innerhalb der EU weitestgehende Bewegungsfreiheit und eine Erwerbstätigkeit beinhaltet. Die Erteilung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, das sind z.B. ein regelmäßiges Einkommen, Krankenversicherung, Einzahlungen zur Altersversorgung, Deutschkenntnisse usw. Niederlassungserlaubnis: Die Niederlassungserlaubnis gilt unbefristet. Sie ist an ähnliche (materielle) Voraussetzungen gebunden wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU. Sie gestattet dem Inhaber den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.Aufenthaltstitel können lebenswichtig sein
Für Menschen, die auf der Basis eines Aufenthaltstitels in Deutschland leben, kann der Erhalt dieses Status existentiell sein (es sei denn, sie besitzen bereits eine Niederlassungserlaubnis). Befristete Aufenthaltstitel laufen aus; sie können außerdem bereits vor Ablauf aufgehoben oder widerrufen werden, eine auflösende Bedingung kann eintreten:- Ein ausländischer Ehepartner oder Lebenspartner kann im Falle einer Scheidung / Trennung seinen Aufenthaltstitel verlieren.
- Ein ausländischer Student gibt sein Studium auf und kann dann zur Ausreise verpflichtet sein.
- Aufenthaltstitel können für die Vergangenheit zurückgenommen werden.