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Ausländer: Rechte und Pflichten für Zureisende
Letzte Aktualisierung am 21.11.2016 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Ausländer – Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit
- Ausländer: unterschiedliche Herkunft, unterschiedliche Rechte
- Was Ausländer in Deutschland dürfen
- Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
- Für Ausländer gilt Aufenthaltsrecht und Asylrecht
Ausländer – Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit
Normalerweise besitzen Menschen eine Staatsangehörigkeit. Die kann für sie ein Privileg, aber auch eine Last sein. Ein Privileg ist sie dann, wenn man im Ausland in Notfällen den diplomatischen und konsularischen Schutz seines Heimatlandes genießen kann. Nicht jeder Ausländer kann das. Eine Last ist sie, wenn das Prestige des Landes, aus dem ein Staatsbürger kommt, im Ausland nicht besonders hoch ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Deutschen im Ausland nicht besonders gerne gesehen, aus sehr verständlichen Gründen. Ein Ausländer zu sein ist manchmal alles andere als einfach - egal ob man sich freiwillig im Ausland aufhält oder dort gestrandet ist. Ausländer sind Ausländer nur aus dem Blickwinkel der Inländer - der Staatsangehörigen jenes Landes, in dem sie sich gerade aufhalten. Wie sich das anfühlt, haben die meisten Deutschen schon erlebt. Wir gehören zu den Reiseweltmeistern, und als Tourist begibt man sich (freiwillig) in unbekannte Lebensumfelder, in denen andere Gesetze, Normen, Kulturen und Gebräuche herrschen. Als Ausländer hat man sich diesen Normen zu unterwerfen.Ausländer: unterschiedliche Herkunft, unterschiedliche Rechte
Wer in Deutschland Ausländer ist, hat trotz allem Rechte. Zunächst gelten für jeden Menschen, der sich hier aufhält, die (grund)gesetzlich verbrieften Grundrechte und Menschenrechte. Bis hier hin sind innerhalb der deutschen Staatsgrenzen Deutsche, Ausländer und Menschen ohne Pass oder Staatsbürgerschaft gleich. Dann ist aber auch schon Schluss mit der Gleichheit. Hierarchische Abstufung:- Ähnliche (wenn auch nicht gleiche) Rechte wie Deutsche haben innerhalb Deutschlands Ausländer aus der EU, die so genannten Unionsbürger.
- Nahezu gleiche Rechte wie Unionsbürger genießen Staatsbürger des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), wenn sie als Ausländer bei uns unterwegs sind.
- Einige Länder, z.B. die Schweiz, haben besondere Abkommen mit Deutschland geschlossen (Freizügigkeitsabkommen). Ihre Bürger genießen dadurch gewisse Sonderrechte.
- Auch Spätaussiedler (deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten) haben Sonderrechte in Deutschland. Sie erhalten mit der Anerkennung als Spätaussiedler automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und sind damit keine "Ausländer" mehr.
- Last but not least in der absteigenden Rechteskala für Ausländer in Deutschland folgen die Angehörigen der so genannten "Drittstaaten". Darunter sind aus völkerrechtlicher Sicht zunächst einmal alle Ausländer zu verstehen, die keinerlei Verträge mit Deutschland haben, also nicht aus einem der oben genannten Länder stammen.