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Flüchtling in einem Flüchtlingslager ©freepik - mko
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Letzte Aktualisierung am 2021-10-21 /
Lesedauer ca. 5 Minuten
- Rechte und Pflichten für Zureisende
- Für Ausländer gilt Aufenthaltsrecht und Asylrecht
- Das Ausländerrecht regelt den Aufenthalt in Deutschland Menschen aus anderen Ländern dürfen sich in Deutschland vorübergehend oder dauerhaft aufhalten, je nachdem welchen Aufenthaltstitel sie genehmigt bekommen haben. Ein Visum berechtigt zur Einreise und zu einem kurzen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten im sogenannten Schengen-Raum. Die Blaue Karte EU ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie ist an einen Aufenthaltszweck gebunden, z.B. Arbeit, Studium, familiäre Gründe, usw. Sie ist eine zunächst grundsätzlich auf vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit und kann wenn die Voraussetzungen gegeben sind verlängert werden. Die Niederlassungserlaubnis verleiht ihrem Inhaber die Berechtigung zu einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Sie berechtigt gleichzeitig auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Daueraufenthalt-EU ist der Niederlassungserlaubnis sehr ähnlich. Hier besteht zusätzlich das Recht auf Weiterwanderung in andere EU-Mitgliedstaaten. Diese Regularien gelten für Menschen aus Nicht-EU Staaten. Innerhalb der Europäischen Union gilt weitgehende Reise-, Aufenthalts- und Arbeitnehmerfreizügigkeit.
- Wer zusammengehört, soll auch zusammen leben dürfen
- Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
- Ausweisung - die Beendigung des Aufenthaltes in Deutschland
- Rechtliches zur Ausländerbehörde
- Hilfe durch einen Anwalt für Migrationsrecht
Rechte und Pflichten für Zureisende
Wer in Deutschland Ausländer ist, hat natürlich trotz allem Rechte. Zunächst gelten für jeden Menschen, der sich hier aufhält, die gesetzlich verbrieften Grundrechte und Menschenrechte. Bis hierhin sind innerhalb der deutschen Staatsgrenzen Deutsche, Ausländer und Menschen ohne Pass oder Staatsbürgerschaft gleich. Dann gibt es aber durchaus Unterscheidungen:- Ähnliche Rechte wie Deutsche haben Ausländer aus der EU, die so genannten Unionsbürger.
- Nahezu die gleichen Rechte wie Unionsbürger genießen Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, kurz EWR, wenn sie in Deutschland unterwegs sind.
- Einige Länder, z.B. die Schweiz, haben besondere Abkommen mit Deutschland geschlossen, sogenannte Freizügigkeitsabkommen. Ihre Bürger genießen dadurch gewisse Sonderrechte.
- Auch Spätaussiedler, deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, haben Sonderrechte in Deutschland. Sie erhalten mit der Anerkennung als Spätaussiedler automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und sind damit keine Ausländer mehr.
- Angehörige der so genannten "Drittstaaten" sind Ausländer, meist Flüchtlinge, die aus Ländern einreisen die keinerlei Verträge mit Deutschland haben, also nicht aus einem der oben genannten Länder stammen.