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Person sitzt im Rollstuhl Symbolbild Berufsunfähigkeit ©freepik - mko

Letzte Aktualisierung am 2023-06-12 / Lesedauer ca. 6 Minuten

Berufsunfähigkeit, was ist das?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland baut sich mit seinem monatlichen Gehalt einen gewissen Lebensstandard auf, den er mit der Zeit schätzen und lieben lernt. Viele machen sich keine Gedanken darüber was passiert, sollte dieses Gehalt plötzlich wegfallen.

Eines der größten Missverständnisse ist nach wie vor, dass sehr viele Menschen von der "staatlichen Absicherung bei Berufsunfähigkeit" sprechen und dabei ganz vergessen, dass es diese für die jüngeren Generationen überhaupt nicht mehr gibt. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde 2001 abgeschafft. Wer nach dem 01. Januar 1961 geboren ist, erhält vom Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente - und die auch nur, wenn er keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann, egal in welchem Beruf.

Wie sind die gesetzlichen Regelungen für eine Erwerbsminderungsrente?

Das Sozialrecht hat die Berufsunfähigkeitsrente durch die teilweise bzw. volle Erwerbsminderungsrente, die EWR, ersetzt. Kann die betroffene Person noch einige Stunden täglich arbeiten, so ergänzt die Rente das Einkommen. Diese Regelung gilt dann bis zur Erreichung der regulären Altersrente. Als Voraussetzung für die Gewährung von Erwerbsminderungsrente muss eine medizinische sowie eine berufliche Rehabilitation erfolgen, um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern bzw. eine berufliche Neuorientierung zu ermöglichen. Des Weiteren gilt mit wenigen Ausnahmen, dass der Empfänger der Erwerbsminderungsrente mindestens die letzten fünf Jahre vor Erwerbsunfähigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war und davon mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat.

Seit Januar ist die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro ungültig. Menschen mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben nun (Stand 2023) eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von etwa 35.650 Euro. Für die Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze durch Nebenjob nun rund 17.820 Euro. Es gibt eine jährliche Neuanpassung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ein Nebenjob darf in diesen Fällen jedoch nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden, andernfalls riskiert man seinen Rentenanspruch!

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung?

Um durch Krankheit oder Unfall nicht in ein finanzielles Loch zu fallen, können die Bürger zusätzlich selbst vorsorgen - mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die springt ein, wenn jemand aus Gesundheitsgründen seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung, warum ist sie sinnvoll?

Grundsätzlich ist jede Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit, kurz BU, sinnvoll. Neben den steuerlichen Vorteilen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die in der Regel als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsminderungsrente des Staates ergänzen bzw. bei Selbständigen, die keine Beiträge in die staatliche Rentenkasse leisten, die staatliche Erwerbsminderungsrente ersetzen.

Ob und welche Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung gewählt werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Natürlich spielen die persönlichen Wünsche und Erfordernisse des Versicherten und sein persönlicher finanzieller Spielraum eine tragende Rolle. Aber auch die Leistungen und Kosten der jeweiligen Versicherung sind entscheidend. Auch auf andere Faktoren wie etwa die individuelle Berufsunfähigkeitsdefinition sollte geachtet werden. Vor Abschluss sollten deshalb verschiedene Anbieter geprüft werden, ob die persönlichen Wünsche und finanziellen Erfordernisse mit den Leistungen der jeweiligen Versicherung haltbar sind.

Ein möglicher Nachteil einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass sie nur eingeschränkt die Einbußen an Erwerbseinkommen abdecken kann.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Eine Berufsunfähigkeit ist abhängig von der Definition in den Versicherungsvereinbarungen. In der Regel liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich oder tatsächlich für mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Gründe für eine BU sind in aller Regel Krankheit oder Körperverletzung. Auch ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall kann jedoch Grund für eine BU sein.

Berufsunfähig, was nun?

Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist es wichtig, dass man sich vor Anzeige und Antrag der BU über mögliche Fallstricke informiert. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Versicherung immer prüfen wird, ob sie vielleicht Leistungen ablehnen kann. Falsch beantwortete Gesundheitsfragen, vermeintliche Widersprüche in den Angaben oder unnötige Abfrage von Informationen sind einige solcher Fallstricke. Ein Anwalt für Sozialrecht oder Versicherungsrecht kann hier für seinen Mandanten / seine Mandantin eine wichtige Rolle spielen, denn er kennt diese Schwierigkeiten.

Wie beantragt man Berufsunfähigkeit?

Die BU kann formlos beantragt werden. Es reicht ein Anruf, ein Brief oder auch eine E-Mail an die Versicherung. Der Versicherer wird ein Antragsformular zusenden, das der Versicherte dann sorgfältig auszufüllen und mit den ebenfalls geforderten Unterlagen dem Versicherer zurückzuschicken hat. Damit eine zügige Abwicklung erreicht werden kann ist es auch hier hilfreich einen Anwalt miteinzubeziehen. Seine Fachkenntnis kann unnötige Verzögerungstaktiken seitens der Versicherer verhindern und die Dauer der Leistungsprüfung somit beschleunigen.

Berufsunfähigkeit, wer stellt sie fest?

Die Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt oder Gutachter, ebenfalls ein Mediziner, festgestellt. Heilpraktiker oder Osteopathen sind versicherungsrechtlich nicht relevant. Die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente sind jedoch andere als bei einer BU. Während bei der EMR die Unfähigkeit irgendeinen Beruf auszuüben voraussetzt, bezieht sich die Berufsunfähigkeit auf die Unfähigkeit den vor der Berufsunfähigkeit konkret ausgeübten Beruf weiterhin ausüben zu können. Ein Arzt oder Gutachter muss für die Feststellung einer BU den unveränderten gesundheitlichen Zustand für mindestens weitere sechs Monate prognostizieren sowie die durch den medizinischen Zustand gegebene Einschränkung von mindestens 50 Prozent der gewöhnlichen Tätigkeit.

Nach der medizinischen Bescheinigung der Berufsunfähigkeit muss jedoch noch die Anerkennung der BU durch die Versicherungsgesellschaft erfolgen. Dafür wird die Versicherungsgesellschaft prüfen und entscheiden, ob auch nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt und die vereinbarten Leistungen zu erbringen sind. Schwierig gestaltet sich dabei meist die Beweiserbringung der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 Prozent. Oft ist eine minutiöse Dokumentation der Aufgaben eines Arbeitstages erforderlich.

Darf die Versicherung die Leistung verweigern?

Viele Versicherer verweigern im Ernstfall immer wieder die Versicherungsleistung.

Vorerkrankungen, ein körperlich anstrengender Beruf, oder ein Hobby, das die Versicherer als riskant einstufen, sind Gründe für oft saftige Aufschläge, dienen als Begründung für Leistungsausschlüsse oder führen gar zur Ablehnung eines Versicherungsnehmers. Hat man dann Angebote bzw. Antragsformulare mit den angegebenen Leistungen vorliegen, gilt es stets genau abzuwägen. Wie viel Beitragszuschlag kann man akzeptieren, ohne seinen Lebensstandard schon im Hier und Heute hoffnungslos abzusenken?

Im Versicherungsfall sind Versicherungen sehr kritisch, manche stellen leicht missverständliche Fragen. Falschangaben des Versicherten führen dann zur Ablehnung der Leistung. Auch eine Anzeigepflichtverletzung kann sich für den Versicherten negativ auswirken.

Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht kommt aus dem Versicherungsrecht. Gerade Berufsunfähigkeitsversicherungen sind hier betroffen und ein Versäumnis der Anzeigepflicht kann im Leistungsfall zur Verweigerung der Versicherungsleistung führen.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Pflicht des Versicherungsnehmers. Er hat im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses Informationen zu leisten, die der Versicherung dienen das Versicherungsrisiko, also die Wahrscheinlichkeit, mit welcher der Versicherungsfall eintreten wird, einzuschätzen. Die Fragen müssen schriftlich formuliert sein und der Versicherungsnehmer hat sie gem. § 19 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wahrheitsgemäß zu beantworten. Um das Risiko möglichst genau einschätzen zu können werden u.a. Gesundheitsfragen über evtl. Erkrankungen oder Arztbesuche gestellt. Auch Sportarten und Hobbies werden abgefragt. Dies alles bestimmt, ob die Versicherung einen Vertrag mit dem potentiellen Versicherungsnehmer eingeht, wie hoch die Beiträge ausfallen oder ob bestimmte Risiken von der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden, wie z.B. Extremsportarten, die dann als sogenannte Risikoausschlüsse, nicht versicherbar wären.

Was kann bei Anzeigepflichtverletzung passieren?

Hat der Versicherte die Gesundheitsfragen falsch, nicht vollständig oder nicht korrekt beantwortet, so liegt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. Dies hat, je nach Verschuldungsgrad, rechtliche Konsequenzen. Eine Vertragsanpassung, Kündigung, Anfechtung oder auch der Rücktritt vom Vertrag sind möglich. Absichtlich falsch beantwortete Fragen mit dem Hintergrund, dass der Versicherungsvertrag sonst nicht zustande gekommen wäre, gelten als arglistige Täuschung und können dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag anficht. Eine erfolgreiche Anfechtung würde dazu führen, dass der Vertrag als nichtig erklärt wird und die Versicherung weder leisten noch Versicherungsprämien zurückzahlen muss.

Setzen Sie Ihre Rechte durch!

Der Berufsunfähigkeit geht in aller Regel ein längerer Leidensweg voraus. Die Betroffenen müssen mit einer veränderten Lebenssituation zurechtkommen. Wenn sie vorausschauend genug waren, dann haben sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau diese Situation für sich abgesichert.

Trotzdem ist es ein gewaltiger Schritt, die Rentenleistung für sich in Anspruch zu nehmen und die Papierflut überfordert viele. Versierte Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Formularen, können sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Sozialrecht bekommen und so unnötige Fehler vermeiden. Der Anwalt / die Anwältin kann mit täglicher Erfahrung auch aufkommende Fragen des Mandanten rechtssicher beantworten. Wurde ein selbst ausgefüllter Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt, so kann auch hier der Anwalt seinem Mandanten oft noch weiterhelfen und unterstützen. Tatsächlich ist jedoch der bessere Zeitpunkt sich bereits bei Antragstellung und beim Ausfüllen der Formulare helfen zu lassen. Denn versehentlich falsch beantwortete Fragen können zur Verweigerung der Leistung durch die Versicherung führen. Auch im Falle einer Klage und einem drohenden Verfahren vor Gericht kann eine Kanzlei für Sozialrecht mit all ihrer Kompetenz ihren Mandanten helfen. Holen Sie sich gern eine Ersteinschätzung bei Problemen bezüglich Ihres persönlichen Falles bei einem versierten Anwalt für Sozialrecht.

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