Meist sind sie unerwünscht, oft sie sind lästig, in der Regel sind sie verboten: Cold Calls. Ihr Telefon klingelt (eine Telefonnummer ist auf dem Display meist nicht zu sehen), und eine zuckersüße Stimme will Ihnen die supergünstige Erweiterung Ihres Handy-Vertrages verkaufen, bietet eine kostenlose Spanienreise mit Verkaufsveranstaltung an oder wartet mit einem anderen einzigartigen Angebot auf. Bieten lassen müssen Sie sich das nicht! Denn Cold Calls - also unangekündigte Werbeanrufe auf Ihrem privaten Telefonanschluss - sind grundsätzlich verboten.
Die Ausnahme
Einzige kleine Ausnahme: Werbeanrufe sind dann erlaubt, wenn Sie zuvor Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben. Wie genau diese Zustimmung aussieht (wichtig: sie muss vor dem Anruf gegeben worden sein), hat die Rechtsprechung bisher nicht genau geklärt. Selbst wenn man einem Unternehmen, mit dem man in einem geschäftlichen Verhältnis steht, seine Telefonnummer gegeben hat, darf es nicht ohne weiteres aus kommerziellen Gründen privat anrufen. Cold Calls im geschäftlichen Bereich unterliegen anderen Regelungen.
Cold Calls - das meiste ist verboten, nur wenig ist erlaubt
Kaum ein Anrufer, der Sie zu Hause privat anruft, wird seine Telefonnummer unterdrücken. Tante Erna ist praktischerweise an ihrer Nummer zu erkennen, alle lieben Freunde auch. Wenn Werbeanrufer ihre Nummer unterdrücken, machen sie sich strafbar, denn das ist eindeutig verboten.
Abfragen von Informationen
Meinungsumfragen per Telefon sind beliebt. Ohne kommerziellen Hintergrund sind sie auch erlaubt. Was aber oft passiert: Man willigt in das Gespräch ein und im weiteren Verlauf stellt sich ein werbebezogener Anrufgrund heraus. Das müssen Sie nicht zulassen, denn das ist nicht gestattet.
Abschluss eines Vertrages
Verträge kann man auch mündlich - also am Telefon - abschließen. Ein am Telefon abgeschlossener Vertrag ist erst einmal wirksam. Allerdings hat ein Verbraucher für diesen Vertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wer sich also am Telefon dazu überreden lässt, ein Zeitungsabo oder einen Handyvertrag abzuschließen, ist erst einmal daran gebunden, und zwar selbst dann, wenn der Vertrag per Cold Call zustande gekommen ist. Fühlt man sich hinterher überrumpelt und will den Vertrag loswerden, wäre es falsch, die gesetzliche Widerrufsfrist verstreichen zu lassen, weil man sich im Recht wähnt.
Was können Sie bei Cold Calls tun?
Einfach nicht ans Telefon zu gehen, wenn bei Anrufen keine Nummer auf dem Display erscheint, ist zwar eine Möglichkeit, aber keine besonders tolle. Wenn Sie aber abnehmen (und dann wiederholt von Kalt-Anrufern genervt werden), können Sie davon ausgehen, dass Ihre Telefonnummer in der Branche als "anrufbar" gilt. Das wird auch so bleiben, weil Sie sich noch nicht entschieden genug gewehrt haben.
Fazit
Die Rechte von Verbrauchern ggü. Werbeanrufern sind entscheidend gestärkt worden. Man muss sich also nichts bieten lassen. Wenn Sie wiederholt durch Cold Calls belästigt fühlen oder zu Käufen und Vertragsabschlüssen gedrängt worden sind, ist das die Sache eines Anwalts. Der weiß mit Sicherheit, was zur Abwehr der Plagegeister am besten getan werden kann. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Ihrer Umgebung!
Rechtsanwalt Stephan Mix, LL.M.
Mix legal Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Rechtsanwalt
· Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
· Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wallstraße 15,
10179 Berlin