Heute begegnen wir Design überall, in jedem Produkt, das wir in die Hand nehmen. Die meisten Gebrauchsprodukte sind eingetragene Designs, von der Zahnbürste am Morgen bis zum Wecker am Abend. Eingetragenes Design bedeutet schlicht und einfach, dass die Produkte von ihrem Hersteller oder Gestalter mit einem besonderen rechtlichen Schutz versehen wurden, der sie vor unberechtigter Nutzung schützt (vor Nachahmen, Kopieren etc.). Wer ein Produkt eintragen lässt, genießt dafür Designschutz - und kann Nachahmer mit den verfügbaren Rechtsmitteln effektiv einbremsen.
Eingetragener Schutz und nicht eingetragener Schutz - was ist besser für ihr Produkt?
Ein Design eintragen zu lassen (für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt, für Europa beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) ist nicht die einzige Möglichkeit des Schutzes für ein Design / Produkt. Es gibt weitere (gewerbliche) Schutzrechte, die es ebenfalls schützen (Markenschutz, Urheberschutz usw.).
Auch ohne Eintrag gibt es Schutzrechte
Es gibt sogar ein Schutzrecht ohne Eintrag ("nicht eingetragenes Gemeinschafts-Geschmacksmuster"), das unter bestimmten Voraussetzungen (Neuheit und Eigenständigkeit des Produktes) mit dem Gebrauch / der Veröffentlichung entsteht - europaweit. Allerdings erstreckt sich dieser Schutz nur über einen Zeitraum von drei Jahren und läuft dann ab. Weitere Fußangel: Bei Streitigkeiten vor Gericht muss der Inhaber beweisen, dass sein (nicht eingetragenes) Produkt die Schutzvoraussetzungen erfüllt hat. Das kann im Nachhinein richtig schwierig werden. Fazit: Es ist einfach sicherer, durch einen Eintrag doppelten Schutz zu haben. Der Schutz für ein eingetragenes Design erstreckt sich über 5 Jahre und kann danach jeweils um weitere 5 Jahre bis auf 25 Jahre verlängert werden.
Was tun, wenn jemand den Spieß umdreht?
Wenn Ihr Produkt geschützt ist, können Sie Nachahmer mit juristischen Mitteln wirksam in die Schranken weisen - von einer Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadenersatzforderung bis hin zum Gerichtsverfahren.
Der Anwalt für Gewerblichen Rechtschutz
Aber auch das Gegenteil ist möglich: Ein Designinhaber (vielleicht einer Ihrer Konkurrenten am Markt) behauptet, eines Ihrer Produkte hätte seine Rechte verletzt und droht weitgehende Rechtsmittel an (das kann bis zur Forderung nach der Vernichtung des verletzenden Produktes gehen). Selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind - jetzt ist es an Ihnen, die entsprechenden Schritte einzuleiten und dabei richtig vorzugehen. Das sollte strategisch geplant sein - und mit dem nötigen Fachwissen unterlegt werden. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz kann Sie fachlich versiert beraten - von der Eintragung eines Design bis hin zu seiner Verteidigung oder Ansprüchen wegen angeblicher Verstöße gegen Sie selbst. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Ihrer Nähe!
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Rechtsanwalt Dr. Philipp Mels
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