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Betreuungsrecht: Ersatz für die frühere Vormundschaft

Letzte Aktualisierung am 2015-10-07 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Das heutige Betreuungsgesetz ist Teil des Familienrechts, trat bereits 1992 in Kraft und löste die bis dahin gültige Vormundschaft (für Volljährige) ab. Entmündigt werden im ursprünglichen Sinne kann heute niemand mehr. Ziel des neuen Betreuungsrechts ist es, die weit reichende "alte" Entmündigung (mit der begleitenden Einbuße der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen und der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters) durch eine Betreuung zu ersetzen, die sich auf das Notwendige beschränkt. Im Gegensatz zum alten Recht bleiben die Betroffenen nach der Anordnung einer Betreuung in der Regel wahlberechtigt, geschäftsfähig, ehefähig und testierfähig. Die Betreuung beschränkt sich heute also nur auf bestimmte Bereiche, in denen der Betreute tatsächlich Hilfe benötigt. So das Ideal. Aber es gibt auch (wohl berechtigte) Kritik am heute gültigen Betreuungsgesetz.

Eine Betreuung kann angeordnet werden

Wenn ein Mensch sich nicht mehr um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann, bestellt das Vormundschaftsgericht / Betreuungsgericht für ihn auf (seinen eigenen!) Antrag oder auf Anordnung einen Betreuer. Die in diesem Rahmen bestellten Betreuer sind "rechtliche" Betreuer. Sie kümmern sich eindeutig nur um die Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Angelegenheiten des Betreuten und leisten keine anderen Formen der Unterstützung wie Pflege etc. Ein amtlich bestellter Betreuer kann nicht alles alleine entscheiden. Schwerwiegende Entscheidungen (Operationen, Verlegungen des Wohnsitzes etc.) bedürfen der Zustimmung des Betreuungsgerichtes. Eine Betreuung kann nur dann angeordnet werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Sie ist mehr oder weniger als ultima ratio zu verstehen: Die Wahrung der Rechte des Betroffenen hat Priorität. Nur wenn es kein "milderes" Mittel gibt, ist eine Betreuungsanordnung am Platz. Können z.B. Familienangehörige den Bedürftigen ausreichend unterstützen, wird das Gericht in der Regel eine rechtliche Betreuung nicht als notwendig erachten.

Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung

Zwingende Voraussetzung für eine Betreuung ist das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung. In der Praxis werden Betreuer vor allem für ältere Menschen bestellt, die an (altersbedingten) geistigen Störungen leiden (Demenz, Alzheimer). Auch eine körperliche Behinderung kann die Bestellung eines Betreuers notwendig machen, allerdings nur auf Antrag des Betroffenen. Betreuungsgerichte werden aufgrund von Hinweisen aus dem Umfeld eines Hilfebedürftigen tätig. Aufgrund eines Hinweises muss das Gericht von Amts wegen ermitteln, ob eine Betreuung wirklich nötig ist. Ein Betreuungsgericht darf niemals gegen den Willen eines Betroffenen einen Betreuer bestellen.

Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eigenen Vertrauens

Die Bestellung eines Betreuers ist dann nicht notwendig, wenn die hilfebedürftige Person selbst eine Person ihres Vertrauens dazu bevollmächtigt hat, sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten zu kümmern. Sie kann dies im Rahmen einer Vorsorgevollmacht an die bevollmächtigte Person dokumentieren. Die bevollmächtigte Person kann voll umfänglich im Namen des Vollmachtgebers handeln; ein solcher Schritt will daher wohl erwogen sein. Vorsorgevollmachten sind nicht endgültig; sie können jederzeit widerrufen werden. Dieser Schritt setzt allerdings die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus. Besteht der Verdacht der missbräuchlichen Verwendung einer Vollmacht, ist der sofortige Gang zum Anwalt angeraten.

Guter Rat: ein guter Anwalt

Viele Menschen wollen vorausschauend das Richtige tun und für alle Eventualitäten im Alter vorsorgen. Dazu gehört auch das Abfassen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Es ist dringend anzuraten, sich in dieser Sache an einen versierten Anwalt für Betreuungsrecht / Familienrecht zu wenden. Er kann Ihnen einen gut informierten, paragraphensicheren Beistand in diesen sehr persönlichen Angelegenheit bieten. Hier finden Sie einen in Ihrer Umgebung - direkt per Klick.
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