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Gesellschafterversammlung: Politik machen im Unternehmen
Letzte Aktualisierung am 16.11.2015 /
Lesedauer ca. 1 Minute
- Stimmengewicht der Gesellschafter
- Stimmung gut, alles gut? Obacht!
- Entscheidungen
- Formalien, die zu beachten sind (GmbH)
Stimmengewicht der Gesellschafter
Die Stimmen der Gesellschafter wiegen unterschiedlich: Üblicherweise richtet sich das Stimmengewicht bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA usw.) nach den Anteilen am Kapital der Gesellschaft, bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG usw.) wird gleichberechtigt nach Köpfen abgestimmt.Stimmung gut, alles gut? Obacht!
Solange die Chemie unter den Gesellschaftern stimmt (und besonders in vielen kleineren Gesellschaften), werden Entscheidungen meist mit leichter Hand getroffen. Lästige Formalien, die das Gesellschaftsrecht (oder auch der Gesellschaftsvertrag) vorschreibt, bleiben außen vor. Nicht immer klug. Denn Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zählen nur dann, wenn sie unter Berücksichtigung der Formalien zustande kommen. Ansonsten sind sie ungültig oder zumindest anfechtbar.Entscheidungen
Immerhin muss die Gesellschafterversammlung (sofern beschlussfähig) regelmäßig gewichtige Entscheidungen treffen, denn sie:- stellt den Jahresabschluss fest, entscheidet über die Verwendung des Ergebnisses,
- bestellt Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte,
- bestellt oder entlässt Geschäftsführer,
- entlastet den Geschäftsführer,
- fordert Nachschüsse ein,
- beschließt Änderungen im Gesellschaftsvertrag,
- usw.