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Gründlich gründen - und die richtige Gesellschaftsform wählen
Letzte Aktualisierung am 25.02.2016 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Die Gesellschaftsform kann für ein Unternehmen entscheidend sein
- Für Gesellschaftsformen gibt es einen Typenzwang
- Grundlagen für die Entscheidung
- Fragen Sie dringend einen Experten
Die Gesellschaftsform kann für ein Unternehmen entscheidend sein
Die Wahl der passenden Gesellschaftsform / Rechtsform ist für ein Unternehmen deshalb so entscheidend wichtig, weil sie die Entwicklung des Unternehmens fördern oder hemmen kann. Die Rechtsform bestimmt zum Beispiel über derart einflussreiche Faktoren wie Haftungsfragen, Steuer- und Bilanzierungsfragen, Verantwortlichkeiten und viele weitere. Sie gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen sich ein Unternehmen bewegen kann und setzt Regeln für das Innen- und Außenverhältnis einer Gesellschaft. Und die können kann mehr oder weniger Spielraum für einen bestimmten Geschäftszweck bieten - eben je nach Rechtsform. Beispiel: Viele Unternehmen wollen nicht (oder können auch nicht) vollumfänglich für ihr Geschäft haften. Für sie kommt als Rechtsform nur eine Kapitalgesellschaft in Frage, deren Haftung geschränkt ist, also z.B. eine GmbH.Für Gesellschaftsformen gibt es einen Typenzwang
Die passende Gesellschaftsform für ein Unternehmen, das Sie gerade gründen wollen, können Sie sich nicht selber stricken. Sie können sie aus einer Reihe zur Verfügung stehender Gesellschaftsformen auswählen. Diese Tatsache nennt man "Typenzwang": Sie dürfen sich nur innerhalb eines geschlossenen "Katalogs" für eine Rechtsform entscheiden. Jedoch gibt es innerhalb jeder Gesellschaftsform Gestaltungsrahmen, der auch Mischformen zulässt bzw. auch in anderen EU-Staaten mögliche Rechtsformen in Deutschland gestattet. Mit einer fundierten fachlichen Beratung sind Sie also in der Lage, eine weitgehend passende Gesellschaftsform zu wählen. In Deutschland stehen aktuell 14 Gesellschaftsformen zur Verfügung. Ein Unternehmen, das sich einmal für eine Rechtsform entschieden hat, ist ihr nicht auf immer und ewig verschrieben: Rechtsformen können auch gewechselt werden. Ein Rechtsformwechsel ist an Bedingungen geknüpft, die im Umwandlungsgesetz beschrieben sind.Grundlagen für die Entscheidung
Grundsätzlich kann sich jeder Gründer zwischen eine Kapital- und einer Personengesellschaft entscheiden:- Bei Kapitalgesellschaften beteiligen sich Kapitalgeber (zum Beispiel mit Startkapital / Gründerkapital, Anteilen) an der Gesellschaft. Sie arbeiten nicht mit, sondern sehen ihre Beteiligung in der Regel als Geldanlage. Sie nehmen als Anteilseigner an der Willensbildung der Gesellschaft teil und besitzen ein Stimmrecht (üblicherweise nach der Höhe / Menge ihrer Anteile). Die Kapitalgesellschaft gilt als juristische Person. Ihre Haftungsrisiken sind eingeschränkt. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind AG, KGaA, GmbH usw.
- Bei Personengesellschaften schließen sich zwei oder mehr Personen zusammen um einem Geschäftszweck nachzugehen. Hier arbeiten die Gesellschafter persönlich mit. Sie haften auch persönlich mit ihrem Vermögen. Zur Willensbildung innerhalb der Gesellschaft wird in der Regel gleichberechtigt nach Köpfen abgestimmt. Beispiele für Personengesellschaften sind OHG, KG, BGB-Gesellschaft usw.