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Das Markenrecht schützt unverwechselbare Kennzeichen

Letzte Aktualisierung am 2016-06-01 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Logo, Slogan, Melodie, Marke, Bildmarke, Wortmarke, Farbmarke, Hörmarke, Markenregister, DPMA, Geruchsmarke, WIPO, IR-Marke, Abstract (Zusammenfassung) Eine Marke ist ein unverwechselbares Kennzeichen, das als Symbol für ein Unternehmen steht. Eine Marke kann unschätzbar wertvoll für ein Unternehmen sein. Daher lassen Unternehmen ihre Marken schützen und verteidigen sie juristisch gegen Plagiate oder bei Verwechslungsgefahr. Das Markenrecht schützt unverwechselbare Kennzeichen Wer ein Unternehmen gegründet, es bekannt gemacht und zur Marke entwickelt hat, hat viel investiert. Kunden erinnern sich an sein Produkt oder sein Unternehmen und vertrauen ihm. In dieser Wiedererkennung liegt ein hoher Wert. Das Unternehmen muss daher nicht zulassen, dass Trittbrettfahrer seine Arbeit, seine gute Marktstellung oder seinen Namen ohne Zustimmung kopieren und davon profitieren. Das Markenrecht schützt daher Kennzeichen, die ein Unternehmen unverwechselbar machen, vor der Verwendung durch Dritte.

Markenschutz braucht Kennzeichnungskraft

Als Marke geschützt werden können zum Beispiel Namen, Wörter, Logos, Bezeichnungen, Bilder, Gestaltungen, Slogans, Melodien und sogar bestimmte Kombinationen von Farben. "Schutzfähig" nach dem Markenrecht ist ein Name / Produkt allerdings nur dann, wenn es Unterscheidungs- und Kennzeichnungskraft besitzt. Es muss sich von anderen Namen / Produkten deutlich unterscheiden.

Welche Markenarten eingetragen werden können

Markenschutz entsteht nicht automatisch. Ein Marke muss beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen werden. Die häufigsten Marken, die hier eingetragen und geschützt werden können:
  • Wortmarken: Marken / Namen, die aus Wörtern / reinem Text bestehen (After Eight)
  • Bildmarken: Nur Bilder / Grafiken ohne Wortbestandteile (Mercedes-Stern, Twitter-Vogel)
  • Kombinationen aus Wort- und Bildmarke: Hier werden Text und Bild kombiniert (Logos wie z.B. das Coca Cola-Zeichen)
  • Dreidimensionale Marken: 3D-Marken müssen gegenständlich sein, z.B. Verpackungen (Toblerone-Schokolade, Coca Cola-Flasche), Produkte (Lego-Stein)
  • Farbmarken: Manche Unternehmen lassen eine bestimmte Farbe (oder Farbkombinationen schützen, die ein Produkt von anderen unterscheidet (Milka, Nivea)
  • Hörmarken: Melodien oder Klänge, die die Wiedererkennung eine Marke stützen (Radio-Jingles, die Tagesschau-Erkennungsmelodie)
Es gibt weitere (jedoch viel seltenere) Eintragsmöglichkeiten in das Markenregister, so z.B. Geruchsmarken. Für alle Einträge (und seien sie noch so exotisch) gilt jedoch gleichermaßen, dass die Eintragsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Nicht alle Eintragswünsche werden vom DPMA akzeptiert. Es gibt zahlreiche Ablehnungen, gegen die aber Rechtsmittel zulässig sind.

Geltungsbereich und Geltungsdauer für den Markenschutz

Der Markeneintrag beim DPMA gilt für Deutschland. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Marke EU-weit schützen zu lassen. Dafür ist die Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) gedacht. Soll dieser europaweite Markenschutz beantragt werden, so ist das EUIPO in Alicante zuständig (EUIPO = Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum), das frühere HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante / Spanien. Eine Marke kann für die Dauer von 10 Jahren geschützt werden. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Markenschutz verlängert werden. Wichtig: Die rechtzeitige Erneuerung des Markenschutzes ist ein aktiver Vorgang, für den der Markeninhaber selbst verantwortlich ist. Erfolgt keine Verlängerung, wir die Marke aus dem Markenregister gelöscht.

Internationaler Markenschutz

Internationaler Markenschutz, der so genannte IR-Schutz, ist bei der WIPO zu haben (World Intellectual Property Organisation, in Genf). Der Eintrag einer internationalen Marke setzt voraus, dass bereits ein eine Unionsmarke oder ein Markeneintrag beim DPMA besteht. Auch der IR-Schutz muss aktiv verlängert werden. Die Schutzdauer kann hier allerdings bis zu 20 Jahre betragen.

Markenschutz benötigt juristische Unterstützung

Wer Markenschutz erworben hat, kann seine Marke mit den gebotenen juristischen Mitteln wirksam verteidigen. Zur Verfügung stehen neben Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadenersatzforderung natürlich auch gerichtliche Verfahren. Ein versierter Anwalt kann die Rechte seiner Mandanten auf diese Weise effektiv schützen und Missbrauch von Markenrechten vorbeugen. Ein Anwalt für Markenrecht unterstützt Sie aber auch dann, wenn Sie selbst markenrechtliche Verstöße abzuwehren haben. in der Regel wird er dann zunächst überprüfen, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt und entsprechende Schritte einleiten. Er unterstützt Sie aber auch in allen anderen markenrechtlichen Belangen, z.B. bei der Markenanmeldung, der (welt- oder europaweiten) Überwachung ihrer Marken usw. Hier finden Sie schnell einen Anwalt für Markenrecht in Ihrer Nähe - mit nur einem Klick!
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