Zwar gilt ein gewisser "automatischer" Schutz (Unternehmenskennzeichenschutz) für Firma und Name eines Unternehmens (und die Benutzung eines Firmenlogos) - doch in der Regel nur dann, wenn es bereits über längere Zeit existiert und am Markt bekannt ist. Das ist im Streitfall nachzuweisen - unter hohem eigenem Aufwand. Und manchmal ist es schlicht unmöglich.
Gewerbliche Schutzrechte
Der wesentlich bessere Weg ist es, Geschäftsideen, Marken und Produkte von Anfang an mit gewerblichen Schutzrechten zu versehen. Effektive Schutzrechte für Firmennamen entstehen nur durch eine Markenanmeldung, also dann, wenn Markenschutz für den Firmennamen beantragt wird.
Markenrecherche ist nötig
Für unseren Geschäftsgründer bedeuten diese Schutzrechte: Bei Missbrauch seines Firmennamens kann er gegen einen Kontrahenten eine Unterlassungserklärung inklusive Schadensersatz aussprechen; meist ein effektiver Weg, geschäftsschädigendes Verhalten zu unterbinden. Markenschutz für den Firmennamen kann auch dann geltend gemacht werden (nach Markenanmeldung, versteht sich), wenn er von Dritten unwissentlich genutzt wird. Bevor man sich also einen knalligen Firmen- oder Produktnamen ausdenkt und nutzt, ist eine Markenrecherche angesagt. Sonst verletzt man unter Umständen bereits bestehende Schutzrechte und macht sich strafbar.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Auch schon passiert: Wer es verpasst, seinen Firmennamen (Produktnamen) rechtzeitig durch eine Markenanmeldung abzusichern, muss damit rechnen, dass ein Konkurrent schneller ist und dann seinerseits Schutzrechte geltend macht. Das mag unfair sein, aber es ist legal. Und es wird schwer sein, ein Gericht davon zu überzeugen, dass man ältere Rechte an dem Namen hat.
Markenschutz gilt nicht für immer
Der Schutz für eine Marke gilt nach der Anmeldung für 10 Jahre. Danach kann man ihn jeweils für weitere 10 Jahre verlängern lassen. Also Vorsicht, er verlängert sich nicht automatisch!
Marke meint nicht nur Wortmarke
Als Marke geschützt werden können nicht nur Firmennamen (Wortmarke); Markenschutz gilt auch für ein Logo (Bildmarke) und Kombinationen hiervon (Wort-Bildmarke), Farben / Farbkombinationen und Töne.
Lassen Sie sich beraten
Markenanmeldungen, Markenrecherchen ("Wird dieser Firmenname schon genutzt, bzw. bestehen Schutzrechte"?) und die Verteidigung Ihrer Schutzrechte sind eindeutig Sache des Fachmanns. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Ihrer Nähe!
Spezialisierte Anwälte
Rechtsanwalt Sven Hezel
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Rechtsanwalt Stephan Mix, LL.M.
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