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Wettbewerbsrecht: Fairness im Wettbewerb um Marktanteile

Letzte Aktualisierung am 2015-05-29 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Konkurrenz und Mitbewerb in der Wirtschaft bieten Marktteilnehmern einerseits den Anreiz, bessere und günstigere Produkte auf den Markt zu bringen als andere Unternehmen. Wettbewerb kann daher ein Motor für Entwicklung und Fortschritt sein. Andererseits schenken sich Unternehmen nichts im Rennen um Führungspositionen am Markt. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, häufig an den Grenzen der Fairness.

Im Wettbewerb ist Lauterkeit gefragt

Das Wettbewerbsrecht ist auch unter dem Namen "Lauterkeitsrecht" bekannt (von "lauter" = fair, ehrlich, anständig). Zentral für das Lauterkeitsrecht ist das UWG - das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es untersagt unlautere Wettbewerbshandlungen. Dazu zählen z.B.: die unangemessene Beeinflussung von Verbrauchern, die gezielte Behinderung von Mitbewerbern, irreführende Werbung, unwahre Angaben zu Produkten, die Koppelung von Gewinnspielen an den Erwerb von Waren, Schleichwerbung, Verstöße gegen die Preisangabenverordnung oder das Heilmittelwerbegesetz usw. Gerade in engen Märkten ist die Versuchung groß, sich einen schnellen (aber doch unlauteren) Vorteil zu verschaffen. Das gilt nicht nur für große Unternehmen; der zunehmende (internationale) Wettbewerbsdruck hat auch den Mittelstand erreicht.

Im Fokus: Marketing und Werbung

Selbst bei gutem Willen ist es für Unternehmen schwierig bis unmöglich, alle Facetten des Wettbewerbsrechts im Auge zu behalten. Es gibt zahlreiche Fallstricke, die bereits im Vorfeld der bei der Gestaltung von Marketing-und Werbemaßnahmen, von Produktkampagnen, im Verpackungsdesign, in Imagekampagnen etc. zu berücksichtigen sind. Eine aufwändige Kampagne wegen eines drohenden Wettbewerbsverstoßes abblasen zu müssen kommt allemal teurer als eine gute Beratung im Vorfeld.

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht - da hält sich der Staat weitgehend raus

Das Wettbewerbsrecht kann mit einer (juristischen) Besonderheit aufwarten. Zwar stellt der Gesetzgeber Spielregeln auf, die ein faires Verhalten im Wettbewerb gewährleisten sollen. Die Einhaltung überlässt er allerdings den Marktteilnehmern selbst. Sie überwachen sich gegenseitig und unternehmen eigene Anstrengungen um Verstöße von Mitbewerbern (die ggf. einen Nachteil für sie darstellen) aufzudecken und rechtlich zu verfolgen. Bewährte juristische Mittel, die bei aufgedeckten Verstößen zum Einsatz kommen, sind in der Regel Abmahnungen, Unterlassungserklärungen / -klagen, und einstweilige Verfügungen, mit denen sich Konkurrenten gegenseitig überziehen. In der Folge kommt es natürlich häufig auch zu teuren Schadenersatzforderungen.

Unternehmen brauche Orientierung im Wettbewerbsrecht

Aus juristischer Sicht kann es für ein Unternehmen sinnvoll sein, sich im Dschungel des Wettbewerbsrechts dauerhaft von einem Anwalt begleiten zu lassen, sowohl zur Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Mitbewerbern wie auch zur Abwehr fremder Ansprüche. Auch eine anwaltliche Begleitung des gesamten öffentlichen Unternehmensauftrittes kann wirksam vor eigenen Verstößen sichern. Im gesamten Wettbewerbsrecht kann es um extrem hohe (Schadenersatz-) Beträge gehen; der Einsatz eines kompetenten Anwalts lohnt sich daher auf alle Fälle. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Ihrer Nähe!
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