Anwalt Abmahnung Arbeitsrecht Augsburg
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Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser verbietet es "mit Kanonen auf Spatzen zu schießen". Bevor der Arbeitgeber zu dem denkbar einschneidensten arbeitsrechtlichen Mittel der Kündigung greift, muss er zuvor den Arbeitnehmer erfolglos abgemahnt haben. Doch nicht selten sind die Abmahnungen nicht begründet und der Arbeitnehmer fragt sich nach Erhalt, was er dagegen machen kann.





Nicht jede Kritik, Maßregelung oder jeder Anpfiff durch den Arbeitgeber wird für das Arbeitsverhältnis gefährlich. Brenzlig wird’s für den Arbeitnehmer erst, wenn der Arbeitgeber eine „Abmahnung“ ausspricht. Das heißt, wenn er ein konkretes Verhalten des Arbeitnehmers als Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten rügt. Da eine Abmahnung die Vorstufe zur Kündigung darstellen kann, hier ein paar Tipps wie man erfolgreich gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen kann.




