anwaltssuche
Suche

Rechtsanwälte und Kanzleien für Migrationsrecht in Mönchengladbach finden

Rechtsanwälte aus Mönchengladbach für das rechtliche Fachgebiet Migrationsrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Mönchengladbach
Fährboot mit Flüchtingen im Meer
Fährboot mit Flüchtingen im Meer ©freepik - mko

Das Recht und Migration

Hier gilt es die Begriffe Asylrecht und Aufenthaltsrecht zu unterscheiden. Asylrecht wird jedem ausländischen, politisch Verfolgten in unserem Land gewährt. Das Aufenthaltsrecht prüft durch klare Ausschlußkriterien alle Anträge von Ausländern, die für längere Zeit in Deutschland wohnen wollen. Kommt man also aus einem sicheren Herkunftsland oder einem anderen EU-Land hat man in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war der Zuzug von Ausländern vergleichsweise überschaubar und es konnte in den meisten Fällen in der zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das jeweilige Herkunftsland und der zurückgelegte Flüchtlingsweg nachvollzogen werden. Durch die dann hereinbrechende Flüchtlingswelle wurden die Kapazitäten des BAMF jedoch überlastet. Mit mehreren Maßnahmenpaketen versucht man, diesen Massen an Menschen Herr zu werden und tatsächlich politisch verfolgte Menschen von wirtschaftlich motivierten Zureisenden oder gar Terroristen zu trennen. Das Bundeskabinett beschloss deshalb im Asylpaket I über die Art und Weise der Verteilung, Verwaltung und auch Abschiebung von Flüchtlingen. Albanien, Montenegro und Kosovo wurden als sichere Herkunftsländer eingestuft und Integrationskurse für Asylanten wurden verpflichtend eingeführt. Weitere Gesetzesänderungen kamen im Mai und Juni 2017. Unter anderem können die Bundesländer künftig den verpflichtenden Aufenthalt eines Asylsuchenden von bis zu 24 Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylG beschließen. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Asylverfahren oder haben Sie Fragen über steuerrechtliche oder strafrechtliche Fragen, so wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Migrationsrecht in Mönchengladbach.

Was sollte man über das Aufenthaltsrecht wissen?

Auch ohne politische Verfolgung wählen Menschen Deutschland als ihren neuen Aufenthaltsort. Mitentscheidend ist unter anderem, ob sie aus einem EU Mitgliedsstaat kommen oder nicht. Alle ausländischen, nicht EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel, wenn sie längerfristig in Deutschland leben wollen. Geläufiger sind Aufenthaltstitel unter ihren jeweiligen Bezeichnungen wie Visum oder Aufenthaltserlaubnis oder auch Niederlassungserlaubnis. Auch für Asylanten ist ein Aufenthaltstitel unerlässlich. Um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, ist es wichtig einen bestimmten Grund für den Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel benennt das Aufenthaltsgesetz genau: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Um in den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltgenehmigung zu gelangen, bedarf es genau umschriebener Voraussetzungen. Ein gesicherter Lebensunterhalt, eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren, gute Kenntnis der deutschen Sprache und Gesellschaftsordnung sowie eine ausreichende Kranken- und Rentenversicherung. Der einzig mögliche Ort für die Antragstellung ist die Stadt des Hauptwohnsitzes des Bewerbers. Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln sind die örtlichen Ausländerbehörden. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels ist möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung bereits vorgelegen haben mussten, auch weiterhin vorliegen. Bei einer Verlängerung ist in der Regel auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. Ohne gültigen Aufenthaltstitel ist lt. § 50 AufenthG ein Ausländer dazu verpflichtet Deutschland zu verlassen. Im AufenthG findet man unter § 51 die Gründe, die zu einer Ausweisung führen. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Dies wird vor allem dann angewandt, wenn die Person durch seinen Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht oder anderen wesentlichen Interessen des Landes schadet. Mit Abschiebung wird dann die Zwangsmaßnahme umschrieben, die ergriffen wird um die Ausreise einer nicht ausreisewilligen Person durchzusetzen. Es kann ein „zielstaatenbezogenes Abschiebeverbot“ vorliegen, dies zu klären obliegt dem BAMF. Nun gibt es nur noch wenige Gründe, die eine Ausreise verzögern können, diese wären etwa eine vom Arzt attestierte Reiseunfähigkeit wegen Krankheit, ein fehlender Pass oder eine begonnene Ausbildung die mindestens zwei Jahre dauert. Die Person befindet sich dann laut Rechtsgrundlage § 60a Absatz 2 bis 4 Aufenthalts-Gesetz (AufenthG) im Zustand der Duldung. Eine Duldung darf nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichgesetzt werden. Der Staat hat das Recht, eine Person in Abschiebehaft zu nehmen, wenn zu befürchten ist, dass sie sich durch Flucht dem Vollzug der Ausweisung entziehen würde. Das deutsche Rechtssystem ist sehr klar geregelt. Auch das Migrationsrecht ist ein Teil davon. Fehlurteile oder eine falsche Einschätzung durch eine Behörde können aber nicht ganz ausgeschlossen werden. Nehmen Sie bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Einwanderung unbedingt den Rat eines Anwaltes für Migrationsrecht in Anspruch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.