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Anwaltssuche für Migrationsrecht in Münster | zuverlässige Anwälte und Kanzleien

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Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Münster
Migrant sitzt mit zwei Koffern
Migrant sitzt mit zwei Koffern ©freepik - mko

Welches Recht für Migranten?

Asylrecht und Aufenthaltsrecht befassen sich beide mit Migration. Asylrecht wird jedem ausländischen, politisch Verfolgten in unserem Land gewährt. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Wer beispielsweise aus einem EU-Land einreist oder aus einem sicheren Herkunftsland kommt, erhält im Normalfall kein Asyl. Für die Prüfung von Anträgen auf Asyl oder Aufenthaltsgenehmigungen ist das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zuständig, das war auch bis 2015 völlig ausreichend. Durch die dann hereinbrechende Flüchtlingswelle wurden die Kapazitäten des BAMF jedoch überlastet. Seitdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um politisch Verfolgte und Menschen mit anderen Einreisegründen zu unterscheiden und Straftäter oder Terroristen zu erfassen und die Einreise gegebenenfalls zu verweigern. Das Kabinett hat Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen und darin beispielsweise den Verbleib von Asylbewerbern bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung festgelegt und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit erlassen. Albanien, Montenegro und Kosovo wurden als sichere Herkunftsländer eingestuft und Integrationskurse für Asylanten wurden verpflichtend eingeführt. Es folgten weitere Gesetzesänderungen in den Monaten Mai und Juni 2017. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer künftig alle Asylsuchenden verpflichten, für bis zu 24 Monate in einer (Erst)Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Asylverfahren oder haben Sie Fragen über steuerrechtliche oder strafrechtliche Fragen, so wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Migrationsrecht in Münster.

Näheres über das Aufenthaltsrecht

Deutschland ist ein begehrtes Einwanderungsland nicht nur für politisch verfolgte Asylsuchende. Unterschiedliche Fragen wirft schon allein die Tatsache auf, ob die Person aus einem EU-Mitgliedstaat einreist oder aus dem EU-Ausland. Ist man kein EU-Bürger, so ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland Voraussetzung, wenn man sich für längere Zeit im Land aufhalten will. Aufenthaltstitel sind z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte oder auch eine Niederlassungserlaubnis. Auch Asylanten bedürfen übrigens eines Aufenthaltstitels um nicht ausgewiesen zu werden. Aufenthaltstitel sind immer an einen Zweck gebunden. Im Folgenden werden die Zwecke gelistet, die das Aufenthaltsgesetz anerkennt: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Die meisten Aufenthaltstitel unterliegen einer zeitlichen Befristung. Um in den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltgenehmigung zu gelangen, bedarf es genau umschriebener Voraussetzungen. Neben einer bereits seit fünf Jahren bestehenden Aufenthaltsgenehmigung ist unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig, sowie eine ausreichende Krankenversicherung. Der einzig mögliche Ort für die Antragstellung ist die Stadt des Hauptwohnsitzes des Bewerbers. Erteilt werden Aufenthaltstitel generell nur in der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Ein Aufenthaltstitel ist nur dann verlängerbar, wenn die originären Gründe nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Allerdings wird darauf geachtet, dass der Antragsteller ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Kann ein Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, darf er nicht in Deutschland bleiben, so steht es im AufenthG § 50. Unter § 51 AufenthG findet man die Gründe für eine Ausweisung. Damit der ausgewiesene Betroffene nicht sofort wieder einreist, wird bei einer Abschiebung oft gleichzeitig die Wiedereinreise für eine gewisse Zeit untersagt. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Auch notfalls mit Gewalt wird dann, durch staatliche Behörden, der Ausreisezwang durchgesetzt. Es kann ein „zielstaatenbezogenes Abschiebeverbot“ vorliegen, dies zu klären obliegt dem BAMF. Nun gibt es nur noch wenige Gründe, die eine Ausreise verzögern können, diese wären etwa eine vom Arzt attestierte Reiseunfähigkeit wegen Krankheit, ein fehlender Pass oder eine begonnene Ausbildung die mindestens zwei Jahre dauert. Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Diese Duldung ist kein Aufenthaltstitel und geht mit einer Residenzpflicht einher. Die Anordnung einer Abschiebehaft erfolgt nur bei einem begründeten Verdacht, die Person würde sich durch Flucht der Abschiebung entziehen. Deutschland ist ein gut organisiertes Land, das sehr auf die Einhaltung seiner Regeln achtet. Das trifft auch auf die rechtlichen Regelungen rund um die Migration zu. Trotzdem kommt es oft vor, dass Behörden sich bei einem Vorgang uneins sind oder ein falsches Urteil getroffen wird. Spätestens bei negativen Bescheiden sollten Sie in eine umfangreiche Beratung eines spezialisierten Anwalts für Migrationsrecht investieren.

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