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Rechtsanwalt für Baurecht in Leipzig: Den richtigen Anwalt für Ihr Rechtsproblem finden.

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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Unterschrift eines BauvertragesUnterschrift eines Bauvertrages Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Leipzig.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei weiteren neu auftretenden Schäden durch z.B. Sturm, ist nun der Eigentümer selbst in der Verantwortung.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständiger unterstützt den Bauherren

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Der Bauherr bezieht das Haus. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Aushubbagger auf einer großen BaustelleAushubbagger auf einer großen Baustelle Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Leipzig.

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