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Anwälte für Internetrecht in Essen für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

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Infos über Anwälte für Internetrecht in Essen
Hacker am Computer mit Maske
Hacker am Computer mit Maske ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Sich bei der Erstellung der AGBs anwaltliche Hilfe zu holen, ist der sicherste Weg um fehlende oder unzulässige Klauseln und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Internetabmahnung

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. Selbstverständlich muss dem Newsletterabonnenten jederzeit die Gelegenheit gegeben werden sich aus der Verteilerliste wieder auszutragen. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Eine Bücherei, die Werbung für Rasenmäher macht würde diesen Voraussetzungen also nicht entsprechen.

Filesharing und das Gesetz

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Nach obengenannter Schutzfrist von 70 Jahren wird das Werk dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Auch für das Filesharing gelten diese Richtlinien. Sogenannte Torrentseiten ermöglichen das Filesharing. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Er muss auf Einnahmen durch Eintritt oder den Kauf von DVD oder CD unfreiwillig verzichten. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Gibt es eine elterliche Haftung? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der Anwalt behält dies und andere Fallstricke sicher im Auge. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Internetrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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