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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Migrationsrecht in Gelsenkirchen

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Rechtsanwalt Fabian Sauer Dortmund
Rechtsanwalt Fabian Sauer
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Sicherheitszaun mit Stacheldracht Natodraht
Sicherheitszaun mit Stacheldracht Natodraht ©freepik - mko

Welches Recht für Migranten?

Zwei Begriffe sind zu unterscheiden, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Grundsätzlich hat ein in seinem Land politsch verfolgter Ausländer das Recht auf Asyl in Deutschland. Um eine Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer beispielsweise aus einem EU-Land einreist oder aus einem sicheren Herkunftsland kommt, erhält im Normalfall kein Asyl. Vor 2015 war es für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) relativ einfach, Herkunftsland und Flüchtlingsweg nachzuverfolgen. Mit der Flüchtlingswelle, die dann kam allerdings wurden die Kapazitäten des BAMF bis an seine Grenzen ausgereizt. Mit mehreren Maßnahmenpaketen versucht man, diesen Massen an Menschen Herr zu werden und tatsächlich politisch verfolgte Menschen von wirtschaftlich motivierten Zureisenden oder gar Terroristen zu trennen. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches im Oktober 2015 beschlossen wurde, enthält unter anderem Regelungen über die Dauer des Aufenthalts von Asylbewerbern in den Erstaufnahmeeinrichtungen und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Im Frühjahr 2017 wurden zusätzliche Gesetzesänderungen verabschiedet. § 47 Abs.1b AsylG regelt die Verpflichtung Asylsuchender zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung bis zu 24 Monaten während der Dauer des Asylverfahrens beim BAMF. Für Rechtsfragen zu Ihrem Asylantrag sind Sie bei einem Anwalt für Migrationsrecht in Gelsenkirchen bestens aufgehoben.

Das Aufenthaltsrecht

Auch ohne politische Verfolgung wählen Menschen Deutschland als ihren neuen Aufenthaltsort. Als erstes wird geklärt, ob der Migrant aus einem EU-Land kommt oder nicht, denn schon dies führt zu unterschiedlichen Fragen. Ohne Aufenthaltstitel ist es für Nicht EU-Bürger nicht gestattet sich längere Zeit in Deutschland aufzuhalten. Aufenthaltstitel sind z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte oder auch eine Niederlassungserlaubnis. Ein Aufenthaltstitel ist auch für Asylanten notwendig. Aufenthaltstitel sind immer an einen Zweck gebunden. Nachfolgend die Gründe die einen Aufenthalt nach Aufenthaltsgesetz rechtfertigen: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Zu beachten ist, dass fast alle Aufenthaltstitel einer zeitlichen Befristung unterliegen. Um in den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltgenehmigung zu gelangen, bedarf es genau umschriebener Voraussetzungen. Ein gesicherter Lebensunterhalt, eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren, gute Kenntnis der deutschen Sprache und Gesellschaftsordnung sowie eine ausreichende Kranken- und Rentenversicherung. Der einzig mögliche Ort für die Antragstellung ist die Stadt des Hauptwohnsitzes des Bewerbers. Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Gemeinsam mit dem BAMF ist sie auch die richtige Anlaufstelle für etwaige Fragen, Probleme oder Sonderfälle. Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nur gewährt, wenn die urspünglichen Voraussetzungen noch Gültigkeit haben. Bei einer Verlängerung ist in der Regel auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. Ist ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, so muss er lt. § 50 AufenthG das Land verlassen. Das Gesetz listet die Gründe für eine Ausweisung unter § 51 AufenthG auf. Wird eine Ausweisung angeordnet, so geschieht dies unter Umständen mit einem befristeten Wiedereinreiseverbot bis zu maximal fünf Jahren. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Auch notfalls mit Gewalt wird dann, durch staatliche Behörden, der Ausreisezwang durchgesetzt. Ob ein mögliches Abschiebeverbot vorliegt, kann vom BAMF geklärt werden. Nun gibt es nur noch wenige Gründe, die eine Ausreise verzögern können, diese wären etwa eine vom Arzt attestierte Reiseunfähigkeit wegen Krankheit, ein fehlender Pass oder eine begonnene Ausbildung die mindestens zwei Jahre dauert. Die befristete Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Diese Duldung ist kein Aufenthaltstitel und geht mit einer Residenzpflicht einher. Der Staat hat das Recht, eine Person in Abschiebehaft zu nehmen, wenn zu befürchten ist, dass sie sich durch Flucht dem Vollzug der Ausweisung entziehen würde. In Deutschland gibt es gerechte Gesetze und viele Strukturen. Das trifft auch auf die rechtlichen Regelungen rund um die Migration zu. Trotzdem kommt es oft vor, dass Behörden sich bei einem Vorgang uneins sind oder ein falsches Urteil getroffen wird. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Migrationsrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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