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Einen Anwalt für Internetrecht in Mönchengladbach finden

Rechtsanwälte aus Mönchengladbach für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Mönchengladbach
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junges Mädchen am Laptop macht downloads ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Mönchengladbach.

Die Abmahnung

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Typischer Fehler ist beispielsweise das Zusenden eines Newsletters per E-Mail ohne der vorherigen Zustimmung des Empfängers. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Natürlich muss dem Empfänger jederzeit die Abmeldung vom Newsletter möglich sein. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Andernfalls hat der Sender mit rechtlichen Schritten zu rechnen. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Auch für das Filesharing gelten diese Richtlinien. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Dem Urheber der Daten geht dadurch oft viel Geld verloren. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Ein weiteres Problem um das sich Gerichte kümmern müssen ist das illegale Filesharing in Familien. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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