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Rechtsanwälte aus Krefeld für das rechtliche Fachgebiet Migrationsrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Krefeld
Mann mit Rollkoffer hält zwei Pässe
Mann mit Rollkoffer hält zwei Pässe ©freepik - mko

Rechtssicherheit für Migranten

Das Migrationsrecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Asylrecht ist das grundsätzliche Recht eines jeden Ausländers, wenn er in seinem Land politisch verfolgt wird, in Deutschland Asyl zu beantragen. Für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen. Wer beispielsweise aus einem EU-Land einreist oder aus einem sicheren Herkunftsland kommt, erhält im Normalfall kein Asyl. Das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ist zuständig für die Prüfung von Asylanträgen und bis 2015 waren die zentralen Anlaufstellen auch durchaus ausreichend. Mit der Flüchtlingswelle, die dann kam allerdings wurden die Kapazitäten des BAMF bis an seine Grenzen ausgereizt. Seitdem wurden Maßnahmen beschlossen und ergriffen um Asylanträge besser prüfen zu können und auch um Straftäter zu erkennen, die illegal nach Deutschland einreisen wollten. Das Kabinett hat Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen und darin beispielsweise den Verbleib von Asylbewerbern bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung festgelegt und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit erlassen. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. 2017 wurden weitere Gesetzesänderungen beschlossen. Unter anderem können die Bundesländer künftig den verpflichtenden Aufenthalt eines Asylsuchenden von bis zu 24 Monaten in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 47 AsylG beschließen. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Krefeld wird Sie bei allen Fragen über laufende oder abgelehnte Asylverfahren, soziale Leistungen oder auch Familienzusammenführung informieren und unterstützen.

Was sollte man über das Aufenthaltsrecht wissen?

Deutschland ist ein begehrtes Einwanderungsland nicht nur für politisch verfolgte Asylsuchende. Als erstes wird geklärt, ob der Migrant aus einem EU-Land kommt oder nicht, denn schon dies führt zu unterschiedlichen Fragen. Bedingung für einen längeren Deutschlandaufenthalt, für alle Ausländer die nicht EU-Bürger sind, ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel kennt man u.a. als Visum oder Aufenthaltserlaubnis, auch die Blaue Karte EU oder die ICT-Karte sind, wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Aufenthaltstitel. Ein Aufenthaltstitel ist auch für Asylanten notwendig. Aufenthaltstitel sind immer an einen Zweck gebunden. Im Folgenden werden die Zwecke gelistet, die das Aufenthaltsgesetz anerkennt: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Zu beachten ist, dass fast alle Aufenthaltstitel einer zeitlichen Befristung unterliegen. Für eine unbefristete Regelung bedarf es Voraussetzungen, die klar definiert sind. Gefordert wird: ein sicheres Gehalt bzw. Lebensunterhalt, eine seit mindestens fünf Jahren bestehende gültige Aufenthaltserlaubnis, außerdem darf kein offenes Strafverfahren laufen gegen den Antragsteller, gute Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung, eine ausreichende Krankenversicherung und es muss seit mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Der Hauptwohnsitz hat auch der Ort für die Antragstellung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung zu sein. Aufenthaltstitel werden durch die jeweils örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Verlängert werden kann ein Aufenthaltstitel dann, wenn die ursprünglichen Gründe, die den ersten Aufenthaltstitel gerechtfertigt hatten, immer noch aktuell sind. Allerdings wird darauf geachtet, dass der Antragsteller ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Kann ein Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, darf er nicht in Deutschland bleiben, so steht es im AufenthG § 50. Die Gründe für eine Ausweisung sind im § 51 AufenthG klar definiert. Wurde das Aufenthaltsrecht entzogen, so geht dies sehr oft einher mit einem Wiedereinreiseverbot. Dies wird vor allem dann angewandt, wenn die Person durch seinen Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht oder anderen wesentlichen Interessen des Landes schadet. Staatliche Behörden setzen dann die Maßnahme um, um die Ausreise einer ausländischen Person ohne Aufenthaltstitel zu erzwingen. Vor einer Abschiebung werden eventuelle „zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote“, die sich auf Gefahren im Zielstaat beziehen, vom BAMF geprüft.  Nun gibt es nur noch wenige Gründe, die eine Ausreise verzögern können, diese wären etwa eine vom Arzt attestierte Reiseunfähigkeit wegen Krankheit, ein fehlender Pass oder eine begonnene Ausbildung die mindestens zwei Jahre dauert. Ist eine solche Situation aufgetreten, so befindet sich die Person dann in einer befristeten Duldung. Diese Frist ist jedoch kein rechtmäßiger Aufenthalt und zögert die Ausreisepflicht lediglich hinaus. Um einer Flucht der abzuschiebenden Person vorzubeugen verhängt man in begründeten Verdachtsfällen eine Abschiebehaft. In Deutschland sind viele Dinge gut geregelt. Auch das Migrationsrecht ist ein Teil davon. Sind Sie jedoch der Meinung, dass Ihre Situation falsch bewertet oder eingeschätzt wurde, so suchen Sie sich Hilfe. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Migration.

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