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Einen Anwalt für Internetrecht in Mannheim auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Mannheim für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Mannheim
Serverraum mit Racks
Serverraum mit Racks ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Und das ist auch noch möglichst genau auf die Internetfirma abzustimmen. Klare Vertragsbedingungen sorgen nicht zuletzt auch bei Verbrauchern für Vertrauen. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Mannheim.

Abmahnung

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?

Filesharing ist das Tauschen von schöpferischen Daten via Internet. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den schützenswerten Gegenständen. Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Dies ist auch nicht anders bei Filesharing. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dem Urheber der Daten geht dadurch oft viel Geld verloren. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Wer haftet in der Familie? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Ist dies nicht möglich, so haften auch in diesem Fall die Eltern für ihre Kinder. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Der Anwalt wird für Sie prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die Fristsetzung sowie der geforderte Schadensersatz gerechtfertigt sind. Selbst, ohne Rechtsrat, zu handeln und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sprich Abmahnung, unterschreiben, ist gleichbedeutend mit dem Ablegen eines Geständnisses. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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