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Anwälte und Kanzleien für Kaufrecht in München finden

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Infos über Anwälte für Kaufrecht in München
sommerliche Frau kauft mit Kreditkarte ein
sommerliche Frau kauft mit Kreditkarte ein ©freepik - mko

Das Kaufrecht im Überblick

Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Ein Immobilienkauf unterliegt zusätzlichen Regelungen.

Rechte und Pflichten genauer betrachtet

Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Nur wenn die Ware in tadellosem Zustand übergeben wird ist dieser Pflicht genüge getan. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Ein Unternehmer kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen, sondern diesen lediglich auf maximal ein Jahr begrenzen. Und selbst dies geht nicht, wenn der verkaufte Gegenstand neu ist, diese unterliegen nämlich einer Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Die Mängelrüge und das Recht

Es kann sich um einen Mangel der Art handeln, das wäre dann ein falsch geliefertes Produkt, einen Mangel der Beschaffenheit, in diesem Fall wäre die Ware fehlerhaft, einen Mangel der Qualität, es fehlt eine zugesagte Eigenschaft, oder auch einen Mangel der Quantität, also die vereinbarte Menge. Der Käufer hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten. Er kann den Verkäufer zum Umtausch, oder zur Nachbesserung auffordern. Der Kaufvertrag kann komplett wiederrufen werden. Auch die Minderung des Verkaufspreises ist eine Möglichkeit. Der Verkäufer ist auch durch die Gesetzgebung geschützt. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Weist der gekaufte Gegenstand keinerlei Mängel auf, kann der Käufer nicht grundsätzlich einfach vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat die Ware wie vereinbart abzunehmen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Müssen Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, wenden Sie sich am besten an einen versierten Anwalt für Kaufrecht.

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