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Anwalt für Kaufrecht in Osnabrück

Rechtsanwälte aus Osnabrück für das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Kaufrecht in Osnabrück
Frau bezahlt mittels Smartphone und NFC
Frau bezahlt mittels Smartphone und NFC ©freepik - mko

Kaufrecht kurzgefasst

Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Beide Parteien haben laut BGB Rechte aber auch Pflichten. Dies gilt für die Ware im Laden genauso wie bei der Übertragung eines Rechts wie einem Vollstreckungstitel oder einer Rechnung. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Pflichten für Käufer und Verkäufer

Durch Akzeptieren des Kaufvertrages gehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Pflichten ein, bzw. haben sie gegenseitige Rechte . Das bedeutet nichts anderes als dass der Verkäufer die Ware dem Kunden übergibt und mit der Ware auch der Eigentumsanspruch auf den Kunden übergeht. Nur wenn die Ware in tadellosem Zustand übergeben wird ist dieser Pflicht genüge getan. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Die Mängelrüge und das Recht

Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des ursprünglichen Warenpreises. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.

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