anwaltssuche
Suche

Ihren Anwalt für Baurecht in Münster finden

Rechtsanwälte aus Münster für das rechtliche Fachgebiet Baurecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Baurecht in Münster
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Geplante Industriegebiete oder Einkaufszentren sind z.B. in diesem Flächennutzungsplan zu finden. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Die Gemeinde verweigert die Baugenehmigung? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Ein Anwalt für Baurecht in Münster kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Die Bauabnahme

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Schäden die dem Gebäude neu entstehen, etwa durch Sturm, sind nun im Verantwortungsbereich des Eigentümers.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Um einen Baumangel handelt es sich wenn die Arbeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte oder das Ergebnis nicht funktionstüchtig ist. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch möglichst genaue Beschreibung der gefundenen Mängel und beweiskräftiger Fotos. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sicherheit gibt ein Bausachverständiger

zwei Bausachverständige beraten sichzwei Bausachverständige beraten sich Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Viele Baumängel treten immer wieder auf. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Austausch fehlerhafter WandverkleidungAustausch fehlerhafter Wandverkleidung Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Münster.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.