anwaltssuche
Suche

Ihren Anwalt für Kaufrecht in Dresden finden

Rechtsanwälte aus Dresden für das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Kaufrecht in Dresden
Hand übergibt eine Kreditkarte zur Bezahlung Kauf
Hand übergibt eine Kreditkarte zur Bezahlung Kauf ©freepik - mko

Kaufrecht kurzgefasst

Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Auch wenn er keiner besonderen Form bedarf, so sind doch einige Dinge gesetzlich geregelt. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Von beweglichen Gütern bis hin zu Forderungen wie Rechnungen oder Schulden, kann alles gekauft werden. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Pflichten näher beschrieben

Schließen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag, entstehen beiden damit gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Einem Geschäftspartner ist dies nicht möglich, bzw. kann er die Gewährleistung auf max. ein Jahr herunterschrauben. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Es kann sich um einen Mangel der Art handeln, das wäre dann ein falsch geliefertes Produkt, einen Mangel der Beschaffenheit, in diesem Fall wäre die Ware fehlerhaft, einen Mangel der Qualität, es fehlt eine zugesagte Eigenschaft, oder auch einen Mangel der Quantität, also die vereinbarte Menge. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann eine Nachlieferung bzw. Reparatur oder Nachbesserung verlangen. Er kann vom Kauf zurücktreten. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des ursprünglichen Warenpreises. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. Der Verkäufer darf auf eine Mängelrüge mit einer Reparatur oder Nachbesserung reagieren. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.