anwaltssuche
Suche

Finden Sie einen Anwalt für Migrationsrecht in Mainz für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwälte aus Mainz für das rechtliche Fachgebiet Migrationsrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Mainz
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung ©freepik - mko

Das Migrationsrecht

Migrationsrecht umfasst das Asylrecht und auch das Aufenthaltsrecht. Das Recht auf Asyl in Deutschland hat jeder in seinem Land politisch verfolgte Ausländer. Um eine Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Bürger aus einem EU-Land oder aus sicheren Herkunftsländern haben keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gut gerüstet für die Überprüfung von Asylanträgen. Mit den Massen an Flüchtlingen, die von allen Seiten nach Deutschland hereinströmten, hat sich vieles geändert. Neue Maßnahmenpakete wurden verabschiedet um Terroristen und Straftäter zu identifizieren und ihnen gegebenenfalls die Einreise ins Land zu verwehren. Das Kabinett hat Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen und darin beispielsweise den Verbleib von Asylbewerbern bis sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung festgelegt und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit erlassen. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Mai und Juni 2017 brachten weitere Gesetzesänderungen. § 47 Abs.1b AsylG regelt die Verpflichtung Asylsuchender zum Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung bis zu 24 Monaten während der Dauer des Asylverfahrens beim BAMF. Bei Fragen zu Ihrem Asylverfahren, zu Rechtsfragen und Problemen während des Verfahrens, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Migrationsrecht in Mainz.

Ein kurzer Überblick über das Aufenthaltsrecht

Auch ohne politische Verfolgung wählen Menschen Deutschland als ihren neuen Aufenthaltsort. Unterschiedliche Fragen wirft schon allein die Tatsache auf, ob die Person aus einem EU-Mitgliedstaat einreist oder aus dem EU-Ausland. Alle Immigranten aus nicht europäischen Ländern benötigen für einen längeren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel sind z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte oder auch eine Niederlassungserlaubnis. Einen solchen Aufenthaltstitel benötigen auch Asylanten. Um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, ist es wichtig einen bestimmten Grund für den Aufenthalt in Deutschland zu haben. Folgende Zwecke sieht das Aufenthaltsgesetz vor: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Für eine unbefristete Regelung bedarf es Voraussetzungen, die klar definiert sind. Gefordert wird: ein sicheres Gehalt bzw. Lebensunterhalt, eine seit mindestens fünf Jahren bestehende gültige Aufenthaltserlaubnis, außerdem darf kein offenes Strafverfahren laufen gegen den Antragsteller, gute Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung, eine ausreichende Krankenversicherung und es muss seit mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Der einzig mögliche Ort für die Antragstellung ist die Stadt des Hauptwohnsitzes des Bewerbers. Die Erteilung für Aufenthaltstitel wird von den jeweils zuständigen Ausländerbehörden ausgestellt. Gemeinsam mit dem BAMF ist sie auch die richtige Anlaufstelle für etwaige Fragen, Probleme oder Sonderfälle. Ein Aufenthaltstitel ist nur dann verlängerbar, wenn die originären Gründe nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Mitentscheidend ist auch der Nachweis des vorgeschriebenen Besuches eines Integrationskurses. In § 50 AufenthG ist geregelt, dass ein Ausländer verpflichtet ist das Land zu verlassen, wenn er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat. Unter § 51 AufenthG findet man die Gründe für eine Ausweisung. Wird eine Ausweisung angeordnet, so geschieht dies unter Umständen mit einem befristeten Wiedereinreiseverbot bis zu maximal fünf Jahren. Dieses Wiedereinreiseverbot wird besonders dann erlassen, wenn ein Ausländer die deutsche Sicherheit gefährdet oder wesentlichen, deutschen Interessen geschadet hat. Auch notfalls mit Gewalt wird dann, durch staatliche Behörden, der Ausreisezwang durchgesetzt. Es gibt Staaten für die ein Abschiebeverbot vorliegt, den Einzelfall überprüft das BAMF. Die Zwangsausweisung kann nur aufgeschoben werden wenn ein sogenannter tatsächlicher, ein fehlender Pass etwa, oder ein rechtlicher, eine schwere Krankheit, Grund vorliegt. Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Eine Duldung darf nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichgesetzt werden. Steht zu befürchten, dass die Abschiebung durch Flucht vereitelt würde, so kann eine Abschiebehaft angeordnet werden. In Deutschland gibt es gerechte Gesetze und viele Strukturen. Auch das Migrationsrecht ist ein Teil davon. Sind Sie jedoch der Meinung, dass Ihre Situation falsch bewertet oder eingeschätzt wurde, so suchen Sie sich Hilfe. Nehmen Sie bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Einwanderung unbedingt den Rat eines Anwaltes für Migrationsrecht in Anspruch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.