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Rechtsanwälte für Internetrecht in Bremen auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Bremen für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Bremen
Datenanalysten an Computerkonsole
Datenanalysten an Computerkonsole ©freepik - mko

Internet – Welches Recht gilt?

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Und das ist auch noch möglichst genau auf die Internetfirma abzustimmen. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Bremen

Die Abmahnung im Internet

Zum großen Schreckgespenst im Internet ist inzwischen das Wort Abmahnung geworden. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Die Rechtslage des Filesharing in Kürze

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Der Gesetzgeber verbietet dies nicht grundsätzlich. Allerdings nur unter der Voraussetzung, man ist selbst Urheber der getauschten Daten oder die Urheberrechte sind bereits erloschen. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese Vorgaben sind auch für das Filesharing anzuwenden. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Ohne die Erlaubnis in Form einer Lizenz oder eines schriftlichen Einverständnisses wäre das Kopieren oder Verbreiten fremder Daten folglich eine strafbare Handlung. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Achten Sie auch unbedingt auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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