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Anwälte für Internetrecht in Dresden für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Dresden für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Dresden
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Das Recht und das Internet

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Gesetzliche Regelungen sind dem Laien oft nicht bekannt. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Klare Vertragsbedingungen sorgen nicht zuletzt auch bei Verbrauchern für Vertrauen. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Dresden

Was hat es mit der Internetabmahnung auf sich?

Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Andernfalls hat der Sender mit rechtlichen Schritten zu rechnen. Für bestehende Kontakte gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Eine Bücherei, die Werbung für Rasenmäher macht würde diesen Voraussetzungen also nicht entsprechen.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Allerdings nur unter der Voraussetzung, man ist selbst Urheber der getauschten Daten oder die Urheberrechte sind bereits erloschen. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Alle gemeinfreien Güter können nun von jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Auch bei Filesharing muss sich an o.g. urheberrechtliche Vorgaben gehalten werden. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Erkämpfen Sie sich mit seiner Hilfe ihr Recht und minimieren sie so den entstandenen Verlust. Ein weiteres Problem um das sich Gerichte kümmern müssen ist das illegale Filesharing in Familien. Gibt es eine elterliche Haftung? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Im Zweifelsfall sind deshalb beide freizusprechen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein unbekannter Dritter für den Download verantwortlich ist. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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