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Infos über Anwälte für Internetrecht in Würzburg
Hacker hält Bitcoins in der Hand
Hacker hält Bitcoins in der Hand ©freepik - mko

Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Bereits bei der Erstellung einer eigenen Website können schwerwiegende Fehler gemacht werden. AGBs und das Impressum beispielsweise werden oft vernachlässigt oder weggelassen, sie gehören aber unbedingt zu einer Website. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.

Die Abmahnung im Internet

Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Eine Abmahnung im Internet ist die formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten oder auch eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. Der Gesetzgeber verbietet dies nicht grundsätzlich. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Darum werden Anwälte oder Unternehmen engagiert um solche Urheberrechtsverletzungen gezielt aufzuspüren. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Wer haftet in der Familie? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Streiten beide die Tat ab, kann der Anschlussinhaber nicht zur Schadenersatzhaftung herangezogen werden, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte. Bei einer Abmahnung wegen Filesharing ist es unbedingt ratsam sich dem Rat und dem Wissen eines Anwalts für Internetrecht anzuvertrauen. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Würzburg.

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