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Anwaltssuche für Internetrecht in Heidelberg | zuverlässige Anwälte und Kanzleien

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Frau am Notebook ©freepik - mko

Internet – Welches Recht gilt?

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Klare Vertragsbedingungen sorgen nicht zuletzt auch bei Verbrauchern für Vertrauen. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Sich bei der Erstellung der AGBs anwaltliche Hilfe zu holen, ist der sicherste Weg um fehlende oder unzulässige Klauseln und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Abmahnung

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Fehlt eines dieser Kriterien können rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung eingeleitet werden. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Bestehende, geschäftliche Beziehungen zwischen den Parteien lassen eine Werbung per E-Mail zu. Jedoch gilt auch hier, dass zu jeder Zeit die Abmeldung des Newsletters möglich sein muss. Eine weitere Bedingung ist, dass die Werbung sich ausschließlich auf Produkte oder Dienstleistungen aus der Branche des Anbieters bezieht. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Filesharing und das Urheberrechtsgesetz

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Sogenannte Torrentseiten ermöglichen das Filesharing. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Auch Filesharing ist also diesen urheberrechtlichen Bedingungen unterworfen. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Wurden Ihre Urheberrechte mißachtet, so wenden Sie sich an einen Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Haften die Eltern für ihre Kinder? Laut einem BGH-Urteil vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, wenn sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Als Erstes sollte man sich, bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um einen versierten Anwalt für Internetrecht kümmern. Achten Sie auch unbedingt auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.

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