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Infos über Anwälte für Internetrecht in Dortmund
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Frau am Notebook ©freepik - mko

Das Internetrecht

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Sich AGBs zu kopieren scheint hier ein einfacher Weg zu sein und erspart Zeit und Mühe. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Eine rechtliche Prüfung ist aus diesen Gründen immer ratsam.

Abmahnung

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Meistens hat man hierbei gegen geltendes Marken- oder Urheberrecht, oder auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Korrekter Weise hätte das Einverständnis des Empfängers vorher schriftlich eingeholt werden müssen. Da dieses Einverständnis nachweisbar sein muss, eignet sich dafür z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Filesharing und das Gesetz

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Wer haftet in der Familie? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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