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Finden Sie einen Anwalt für Internetrecht in Leipzig für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwälte aus Leipzig für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Leipzig
Frau am Notebook
Frau am Notebook ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. AGBs und das Impressum beispielsweise werden oft vernachlässigt oder weggelassen, sie gehören aber unbedingt zu einer Website. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Das ist sowohl für den Eigentümer der Website als auch für den Kunden wichtig und schafft Vertrauen. Sich die Arbeit durch die Übernahme fremder AGBs zu erleichtern erscheint als Arbeitserleichterung. Konflikte können aus zweierlei Gründen entstehen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Leipzig

Die Abmahnung im Internet

Internetabmahnungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. Hier gilt in aller Regel, dass E-Mail-Werbung dann zulässig ist, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten besteht. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Das Filesharing und das UrhG

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Als solches hat der Urheber ein automatisches lebenslanges Recht an seiner Schöpfung und dies auch noch weitere 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Urheberrechtlich geschützte Daten herunterzuladen und oder sie gar mit anderen zu teilen, ist auch hier ohne Lizenz oder Genehmigung des Urhebers gesetzeswidrig. Denn für den Urheber ist dies ein beträchtliches Verlustgeschäft. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Immer öfter beschäftigt auch illegales Filesharing in Familien die Gerichte. Gibt es eine elterliche Haftung? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.

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