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Hacker hält Bitcoins in der Hand
Hacker hält Bitcoins in der Hand ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Sehr präzise und genau müssen sie auf das Unternehmen passen. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Es kann auch sein, dass die AGBs nicht für die eigene Firmenidee funktionieren. Erfolgt die Übernahme fremder AGBs ohne Einwilligung des Verfassers, so verletzt man auch sein Urheberrecht. Sich bei der Erstellung der AGBs anwaltliche Hilfe zu holen, ist der sicherste Weg um fehlende oder unzulässige Klauseln und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Abmahnung

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Als Beispiel wäre ein per E-Mail zugesandter Newsletter zu nennen, der vom Empfänger vorher nicht genehmigt wurde. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Die schriftliche Zustimmung des Empfängers ist also unbedingt Voraussetzung. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Natürlich muss dem Empfänger jederzeit die Abmeldung vom Newsletter möglich sein. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Diesen Kontakten darf man durchaus Werbung per E-Mail übermitteln. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Beinahe selbstverständlich dürfen nur Dinge des eigenen Geschäftszweiges beworben werden. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Das Filesharing und das UrhG

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke aus Literatur, auch künstlerische oder wissenschaftliche Werke. Als Werk sind lt. UrhG § 2 Abs. 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert, wie z.B. öffentliche Reden und Lichtbildwerke, Filme oder Tänze ebenso wie Werke aus dem Computerbereich. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Durch Nutzungsverträge oder Lizenzen kann der Urheber der Fremdnutzung seines Werkes zustimmen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Alle gemeinfreien Güter können nun von jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Die Urhebergesetze sind auch hier selbstverständlich gültig und einzuhalten. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dem Urheber der Daten geht dadurch oft viel Geld verloren. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Dieser kann durch Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings den entstandenen Schaden verringern. Auch bei Filesharing in Familien müssen Gerichte immer häufiger aktiv werden. Gibt es eine elterliche Haftung? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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