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Infos über Anwälte für Reiserecht in Dresden
Reisende mit Boardingpass an Flughafenrolltreppe
Reisende mit Boardingpass an Flughafenrolltreppe ©freepik-mko

Überblick über das Reiserecht

Freunde genießen den Urlaub und springen ins WasserFreunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Das BGB beinhaltet das Reiserecht für Pauschalreisen. Durch das Pauschalreiseangebot wurde eine Grundlage geschaffen um das Reisen zu vereinfachen und mehrere Verträge in einem zusammenzufassen. Anreise, Hotel, die Verpflegung vor Ort und auch Freizeitaktivitäten können dadurch in einem gebucht werden. Nur ein einziger Vertrag gem § 651 a BGB ist ausreichend anstelle von Beförderungsverträgen mit Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften und Beherbergungsverträgen mit Hotels oder Ferienwohnungen. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist immer der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Ein möglicher Grund kann eine Flugverspätung sein. Übernimmt man hingegen die Planung und Buchung in Eigenregie, so hat man für jeden Vertrag einen gesonderten Ansprechpartner. Diese individuellen Reisen fallen nicht unter das Reiserecht.

Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick

kranke Frau liegt im Krankenhausbettkranke Frau liegt im Krankenhausbett Der Rücktritt von einer Reise ist natürlich möglich. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Gegebenenfalls springt eine vor Reise abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung ein. Jedoch springt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ein, etwa wenn der Reisende selbst, oder ein ihm naher Angehöriger erkrankt ist und diese Krankheit das Reisen nicht ermöglicht. Auch ein Infekt durch das Sars-Cov-2 kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Eine schriftliche ärztliche Bestätigung wird in den meisten Fällen zusätzlich gefordert. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Manche Versicherungen schließen einen Pandemiefall von vornherein aus, es ist also vor Abschluss der Versicherung besser sich hierüber Sicherheit zu verschaffen.

Urlaub in Coronazeiten

junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Kofferjunge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Das Reiserecht verweist unter § 651 h IV BGB auch auf Gründe unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Ein behördlich angeordnetes Einreiseverbot wird als sog. unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand anerkannt. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Der Reiseveranstalter muss unter diesen Gegebenheiten eine Reise kostenfrei stornieren. Auch deutsche Gerichte haben in 2020 schon Urteile gefällt. Leider können sich durch die aktuelle Covid-19 Pandemie jederzeit Änderungen zu dem in diesem Artikel behandelten Thema ergeben. Um schnell und aktuell gut beraten zu werden, holen Sie sich unverbindlich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.

Hilfreich: Reisevollmacht

Formular Reisevollmacht
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