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Rechtsanwälte für Kaufrecht in Ingolstadt auf Anwaltssuche finden

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Kaufrecht

Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Trotzdem gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Rechte und Pflichten

Der Abschluß eines Kaufvertrages bringt, wie erwähnt, für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Erfüllung der Pflicht des Käufers, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Wenn beide Parteien Privatpersonen sind, so gelten in manchen Bereichen andere Regelungen als bei Geschäftspartnern. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Einem Unternehmen ist dies nicht möglich, es hat für mindestens ein Jahr eine Gewährleistungspflicht zu gewähren. Bei einem neuen Produkt trägt das Unternehmen sogar zwei Jahre Gewährleistung.

Die Mängelrüge und das Recht

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Der Käufer hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten. Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Die Minderung der Kaufsumme. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Lassen Sie sich in anstehenden Angelegenheiten des Kaufrechts von einem Fachmann beraten.

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