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Anwalt für Internetrecht in Mainz

Rechtsanwälte aus Mainz für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Rechtsanwalt Tobias Rath Frankfurt am Main
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Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Alle rechtlichen Vorgaben zu beachten scheint fast unmöglich. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Und das ist auch noch möglichst genau auf die Internetfirma abzustimmen. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Mainzer Anwalt zur Prüfung vor.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Bereits ein Verstoß gegen nur eines dieser Kriterien rechtfertigt eine Abmahnung. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. So darf eine Gärtnerei beispielsweise keine Werbung für Versicherungen bewerben.

Filesharing und das Gesetz

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Als gemeinfreies Gut ist es nun für jedermann frei zugänglich. Dies ist auch nicht anders bei Filesharing. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Auch Filesharing ist also diesen urheberrechtlichen Bedingungen unterworfen. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Haben die Eltern eine Kontrollpflicht? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Achten Sie auch unbedingt auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Anwalt für Internetrecht in Mainz.

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