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Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen

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Das deutsche Arbeitsrecht

Über viele Gesetzbücher erstreckt sich das deutsche Arbeitsrecht. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Anschließend regelt das BEEG dann die Elternzeit. Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Arbeitsunfähigkeit. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Bekannt ist den meisten der Mindestlohn, auch er ist gesetzlich geregelt durch das MiLoG. Die Lohnuntergrenzen für den Bereich Zeitarbeit sind denen des Mindestlohns sehr ähnlich. Aufkommende Fragen zu einem Aufhebungsvertrag werden ebenfalls durch das Gesetz geschlossen, wenn auch nicht direkt durch das Arbeitsrecht. Die Klärung einer Scheinselbständigkeit hingegen betrifft nicht nur das Arbeitsrecht sondern auch noch das Sozialrecht.

Corona im Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. Viel hat sich hier bei der Kurzarbeit getan bezüglich Höhe und Bezugsdauer. Dann ist es vorübergehend möglich sich telefonisch krankschreiben zu lassen und es gibt den § 27 BEEG mit seinen Sonderregelungen zum Elterngeld.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegtArbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegt Das rechtliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Ein Arbeitsvertrag verlangt keine umfangreichen Beschreibungen, er muss noch nicht einmal sofort schriftlich festgehalten werden. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Im Zweifelsfall jedoch, greift das Gesetz bei unklaren oder lückenhaft verfassten Arbeitsverträgen. Da Arbeitsverträge sehr gut als Vorlage bereitgestellt werden können, ähneln sich Arbeitsverträge in weiten Teilen. Oft sind neben den Angaben der beiden Vertragsparteien nur die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie evtl. Kündigungsmodalitäten zu ergänzen. Wichtig ist natürlich die Einigung über Urlaubsanspruch sowie das schriftliche Festhalten des vereinbarten Arbeitsentgeltes, bzw. Gehaltes sowie mögliche Extraleistungen, das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld etwa. Hier sind auch die Betriebsrente, vermögenswirksame oder sonstige freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu ergänzen. Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln ob privates Telefonieren oder Internetnutzung erlaubt ist und wenn ja in welchem Ausmaß. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diverse Punkte können zusätzlich wichtig sein, wie die Entgeltfortzahlung wenn die Kinder krank sind und der Pflege bedürfen. Datenschutz und Firmengeheimnisse sind wichtige Themen die im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. Um sicher zu gehen, sollten sogenannte Nebenabreden explizit ausgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind also nur gültig, wenn sie auch schriftlich fixiert werden. Dies kann im Ernstfall langwierige Auseinandersetzungen vermeiden. Lassen Sie den Vertrag vorab von Rechtsanwalt in Bremen überprüfen.

Anstellung auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags

Personalleitung und Arbeitnehmer unterschreiben VertragPersonalleitung und Arbeitnehmer unterschreiben Vertrag Informationen über befristete Arbeitsverträge findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Befristete Arbeitsverträge sind zweck- oder zeitbefristet. Ist die Befristung zweckgebunden, so ist z. B. Die Produktion eines bestimmten Gutes abzuschließen. Der Arbeitnehmer wird genau zu diesem Zwecke befristet eingestellt. Ist sie jedoch zeitgebunden, so soll eine Zeitspanne überbrückt werden, beispielsweise ein über längere Zeit erkrankter Mitarbeiter muss vorübergehend ersetzt werden. Mit befristeten Arbeitsverträgen können sich Unternehmer flexibel an die Auftragslage anpassen, ohne irgendwelche Kündigungsmodalitäten einhalten zu müssen. Klar ist, dass der Arbeitnehmer sich über die Befristung sehr genau informieren sollte - und zwar vor der Unterschrift! Befristungen sind mitunter auch bei Arbeitskräften beliebt, die so die Möglichkeit bekommen einen Betrieb kennenzulernen ohne gleich dauerhafte Verpflichtungen einzugehen. Ein vorerst zeitlich begrenztes Angebot kann natürlich auch Wegbereiter zu einer Festanstellung sein. Ist man einmal im Unternehmen, können sich dadurch natürlich auch ganz neue interne Perspektiven ergeben. Zeitverträge sind für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Mit befristeten Zeitverträgen kann man sich flexibel an die Wirtschaftslage anpassen. Ein ebenfalls wesentlicher Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass eine Befristung als eine Art verlängerte Probezeit funktioniert.

Wie oft dürfen Arbeitgeber die Befristung verlängern?

Hand mit Kugelschreiber unterzeichnet VertragHand mit Kugelschreiber unterzeichnet Vertrag Ein zeitlich befristeter Vertrag ohne Sachgrund lässt sich in der Regel insgesamt zwei Jahren befristen. Auch wenn bis zu drei mal verlängert werden darf, so hat dies innerhalb dieser zwei Jahre zu bleiben. Die zweckgebundene Befristung endet mit der Erfüllung des angegebenen Zweckes. Das Ende einer Befristung ist oft unabsichtlich. So gilt ein sachgrundloser Vertrag nach Änderungen von z.B. der Arbeitszeit oder des Gehalts als neu abgeschlossen und die Befristung ist dadurch aufgehoben. Dies mündet rechtlich in einen neuen Vertrag. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses und das KSchG

traurige Arbeitnehmerin wurde gekündigttraurige Arbeitnehmerin wurde gekündigt Grundsätzlich kann jeder Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist legt der Arbeitsvertrag selbst oder der Tarifvertrag fest. Nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit ist der Arbeitnehmer durch das KSchG vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Kündigungsschutz gilt erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Für kleinere Betriebe gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine willkürliche Kündigung könnte mitunter eine existentielle Bedrohung des Arbeitnehmers nach sich ziehen. Dies soll verhindert werden. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Bei Fragen zum Kündigungsschutz wenden sich Mandanten am besten an eine versierte Kanzlei für Arbeitsrecht.

Unwirksamkeit einer Kündigung prüfen.

aufgeregte junge Frau der gekündigt wurdeaufgeregte junge Frau der gekündigt wurde Möchte man eine Kündigung nicht gleich akzeptieren, so kann man sich beraten lassen welche Wege möglich sind. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hilfreicher Partner sein um Anschreiben richtig zu formulieren, eventuelle Fragen zu klären, oder auch eine Abfindung einzuklagen. Mit dem Sonderkündigungsschutz möchte der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen zusätzlich schützen. Zu diesen Gruppen zählen unter anderem Mütter und Väter in der Erziehungszeit, Auszubildende, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch in Fällen da der Arbeitgeber betriebsbedingt oder verhaltensbedingt kündigen möchte. Eine Kündigung bei Sonderkündigungsrecht bedarf manchmal sogar der Zustimmung der zuständigen Behörde. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.

Näheres zu den gesetzlichen Kündigungsfristen

Frau liest mit schockierter MieneFrau liest mit schockierter Miene Werden die Kündigungsmodalitäten im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt, so greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Für den Arbeitnehmer beträgt sie vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber, so sind die Kündigungsfristen unterschiedlich. Während der sechsmonatigen Probezeit ist die Kündigung jederzeit möglich und es muss lediglich eine Frist von zwei Wochen eingehalten werden. Nach der Probezeit wird die Frist, je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt, verlängert. Die Kündigungsfrist verlängert sich je nach Staffelung alle zwei bis drei Jahre um einen weiteren Monat. Gekündigt werden kann immer zum Monatsende. Eine Ausnahme bildet lediglich die Zugehörigkeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Davon abweichende Bestimmungen können in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag festgelegt sein. Kontrollieren Sie im Kündigungsfall deshalb immer die vertraglichen Vereinbarungen bzw. Tarifvereinbarungen und ziehen Sie auch für diese Angelegenheit den Rat und die Ersteinschätzung eines Anwaltes für Arbeitsrecht in Bremen heran.

Die fristlose Kündigung

Frau räumt ihren ArbeitsplatzFrau räumt ihren Arbeitsplatz In wenigen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung nötig sein. Hier gibt es jedoch Voraussetzungen die eingehalten werden müssen. Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sind meist eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie ein gewichtiger Grund. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind z.B. geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, Mobbing, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung oder schon die Androhung des Krankfeierns. Es bleiben dem Arbeitgeber nach Kenntnisnahme des Grundes genau zwei Wochen Zeit um eine tatsächliche außerordentliche Kündigung auszusprechen. Als Experte in Arbeitsrechtsfragen ist ein Anwalt in Bremen für Arbeitsrecht gerade auch bei Kündigungsfragen ein zuverlässiger Ratgeber. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Die fristlose Kündigung muss auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht stichhaltig begründet werden. Ein schwerwiegender Grund des Arbeitnehmers könnte ausbleibende, oder unpünktliche Gehaltszahlungen sein. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig, wenn der Arbeitgeber bereits Insolvenz beantragt hat. Wenden Sie sich bei Problemen gern an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und erfragen sie die Möglichkeit einer Erstberatung.

Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis

Unterzeichnung ArbeitszeugnisUnterzeichnung Arbeitszeugnis Der Unternehmer ist in jedem Fall verpflichtet seinem Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen - unabhängig vom Arbeitsverhältnis, oder der Zufriedenheit über die erbrachte Arbeitsleistung. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Übrigens können Arbeitnehmer, in vernünftigen Abständen, auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis einfordern, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das ist auch wichtig bei wechselnden Vorgesetzten. Es wird somit die bisherige Zufriedenheit des Chefs festgehalten. Für das qualifizierte Arbeitszeugnis besteht die Wohlwollenspflicht. Es dürfen also keine dem Arbeitnehmer schädigenden, negativen Formulierungen enthalten sein. Vor Gericht einklagbar ist ein Zeugnis erst, wenn es schlechter als befriedigend bewertet wurde. Auch wenn es nicht wirklich einen Zeugniscode gibt, so ist z.B. die Formulierung "stets größte Sorgfalt" doch deutlich besser zu bewerten als eine "große Sorgfalt". Fühlt man sich mit seinem erhaltenen Zeugnis nicht gerecht bewertet, kann der Gang zum Arbeitsrechtler Klarheit schaffen. Mit seinem Fachwissen kann er schnell Klarheit über die wirkliche Aussage Ihres Zeugnisses bringen. Ein schlechtes Arbeitszeugnis über die geleistete Tätigkeit ist genauso schlecht als gar keines vorlegen zu können und hat so massiven Einfluss auf das künftige Arbeitsleben. Holen Sie sich für Ihr Anliegen Rat bei einem Anwalt mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Bremen.

Wobei kann der Anwalt für Arbeitsrecht helfen?

Die Beratung und die fachlichen Kenntnisse eines Anwalts für Arbeitsrecht sind oftmals ein Segen für seinen Mandanten. Ob betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten, eine Entlassung wegen unterstellten Fehlverhaltens oder auch andere Streitigkeiten, ein Anwalt bietet immer kompetente Hilfe. Gefürchtete Konsequenzen hält der Anwalt mit seiner Arbeit so gering wie möglich - außergerichtlich notafalls auch gerichtlich. Die Unterstützung, die eine anwaltliche Vertretung bietet ist sehr wichtig. Durch die Arbeit und die Erfahrung des Anwalts sind Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchzusetzen.

Mit welchen Kosten muss man bei einem Streit im Arbeitsrecht rechnen?

Je nach Fall können sich die Kosten aus Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten zusammensetzen.

Hilfreich: Muster Arbeitsvertrag

Formular Muster Arbeitsvertrag
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