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Anwälte für Internetrecht in Karlsruhe für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Karlsruhe für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Karlsruhe
Raum eines Datencenters
Raum eines Datencenters ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Die Komplexität der Geschäftsmodelle im Internet führt zu einer Vermengung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Allein bei der Konstruktion der Website können gravierende Fehler passieren. AGBs und das Impressum beispielsweise werden oft vernachlässigt oder weggelassen, sie gehören aber unbedingt zu einer Website. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Aber unvorsichtigerweise übernommene, unzulässige Klauseln können schnell zu Abmahnungen führen. Die Formulierungen der fremden AGBs passen vielleicht nicht auf das eigene Unternehmen und führen zu Abmahnungen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Karlsruheer Anwalt zur Prüfung vor.

Die Abmahnung im Internet

Abmahnungen im Internet sind gar nicht selten. Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen sind entstanden. Abmahnung bedeutet, das Hinweisen auf ein Fehlverhalten und das Anmahnen von Konsequenzen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. Eingangs wurde bereits erwähnt, die häufigsten Gesetzesüberschreitungen geschehen beim Urheberrecht, Marken- oder Namensrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht. Als Beispiel wäre ein per E-Mail zugesandter Newsletter zu nennen, der vom Empfänger vorher nicht genehmigt wurde. Anderenfalls wäre dies ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Für dieses Einholen der Genehmigung bedient man sich gern des Double-Opt-In Verfahrens. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Bei bereits bestehenden Kontakten, also Geschäftsbeziehungen, gelten diese Maßgaben in etwas abgeschwächter Form. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Außerdem dürfen Dienstleister nur Produkte oder Dienstleistungen ihres jeweiligen Berufsstandes bewerben. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Das Filesharing und das UrhG

Der Begriff Filesharing umschreibt das Tauschen oder Teilen von Daten über das Internet. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Schützenswerte Gegenstände lt. UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Während dieser Zeit kann man als Fremdnutzer nur durch Lizenzkauf oder Genehmigung des Urhebers auf diese Werke zugreifen. Nach diesen 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus, wird das Werk dann „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Für einen Film z.B. den man über das Internet kostenlos ansehen kann, braucht man keinen Eintritt zu zahlen oder sich eine DVD kaufen um ihn zu sehen. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Ein weiteres Problem um das sich Gerichte kümmern müssen ist das illegale Filesharing in Familien. Haben die Eltern eine Kontrollpflicht? Laut einem BGH-Urteil vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, wenn sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. War es ein Kind aus ihrer Familie, so muss sein Name auch genannt werden um den Eltern die Selbsthaftung zu ersparen. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Internetrecht.

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