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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Kaufrecht in Duisburg

Rechtsanwälte aus Duisburg für das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Kaufrecht in Duisburg
Frau kauft Schuhe
Frau kauft Schuhe ©freepik - mko

Das Kaufrecht

Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Auch wenn er keiner besonderen Form bedarf, so sind doch einige Dinge gesetzlich geregelt. Zusammen mit weiteren allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen regelt das Kaufrecht, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben. Dies gilt für die Ware im Laden genauso wie bei der Übertragung eines Rechts wie einem Vollstreckungstitel oder einer Rechnung. Ein Immobilienkauf unterliegt zusätzlichen Regelungen.

Rechte und Pflichten genauer betrachtet

Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Die Pflicht des Verkäufers ist es, dem Kunden die Ware mitsamt dem Eigentumsanspruch zu übergeben. Die Kaufsache muss dabei frei von Mängeln sein. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Wenn beide Parteien Privatpersonen sind, so gelten in manchen Bereichen andere Regelungen als bei Geschäftspartnern. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Ein Unternehmer kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschließen, sondern diesen lediglich auf maximal ein Jahr begrenzen. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.

Der Kunde und sein Recht auf Mängelrüge

Ein Mangel besteht dann, wenn der Gegenstand eine, im Vertrag zugesicherte, Eigenschaft nicht hat. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann eine Nachlieferung bzw. Reparatur oder Nachbesserung verlangen. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen nämlich bei Internetkäufen oder Haustürgeschäften. Ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Kaufrecht wird Ihnen im Streitfall gute Hilfe leisten und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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