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Rechtsanwältin Julia Gerdes Hanau
Rechtsanwältin Julia Gerdes
Jahn Rechtsanwälte
Rechtsanwältin
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Herzlich willkommen auf unserer Kanzleiseite Jahn Rechtsanwälte bei anwaltssuche.de!. Unsere Anwaltskanzlei Jahn Rechtsanwälte mit derzeit drei Rechtsanwälten an zwei Standorten in Hanau und in Köln bietet seit mehr als 20 Jahren mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Einzelpersonen fundierte Rechtsberatung und moderne Rechts-Dienstleistungen in zahlreichen Rechtsbereichen. Was können wir für Sie tun?. Wir sind mit Rat und Tat für Sie da, wenn es um rechtliche Fragen in zentralen Lebenssituationen, im Streitfall und bei Entscheidungen zur Vorsorge geht. Unsere Mandanten beraten und vertreten wir vornehmlich in den Fachgebieten Insolvenzrecht, Forderungseinzugsrecht, Inkasso, Schuldnerberatung, Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie im IT- & Internetrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Wir sind aber auch bei Anliegen in anderen Rechtsgebieten kompetente Ansprechpartner für Sie. Die Philosophie unserer Kanzlei. Die Mandanten von Jahn Rechtsanwälte schätzen die Geradlinigkeit, Transparenz und Offenheit, die sie im Kontakt mit unseren Anwälten erfahren. Niemals verlieren wir die Interessen unserer Mandanten aus den Augen, stets arbeiten ...mehr
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Infos zu Anwälte Internetrecht in Hanau
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Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Ob als Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal, das Internet bietet eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten und das Recht wird häufig gebeugt, oft aus Unwissenheit. Die Rechtsgebiete um die es hierbei überwiegend geht sind das Urheberrecht, das AGB-Recht, genauso wie das Wettbewerbsrecht oder das Marken- und das Namensrecht. Rechtliche Auflagen sind oft schwer zu überblicken. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Diese müssen speziell auf das Unternehmen ausgelegt und zulässig sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Hanau.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Unschöne Begriffe wie Abmahnanwälte oder Abmahnwellen werden gebraucht. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Abmahnungen sollen vornehmlich die Gerichte entlasten durch außergerichtliche Streitbeilegung. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Ebensowichtig ist das Impressung im Anhang einer jeden E-Mail. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Unter der gleichen Bedingung, dass der Kontakt sich auch von diesen Werbe-E-Mails jederzeit abmelden kann. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Beispielhaft für untersagte Werbung wäre hier die Kosmetikerin, die Werbung für Wandfarbe macht.

Das Filesharing und das UrhG

Unter Filesharing versteht man das Teilen von Bildern, Texten, Videos oder Liedern im Internet. An sich ist dieses Verbreiten nicht gesetzeswidrig. Bedingung ist aber, dass man selbst der Urheber der geteilten Daten ist oder niemand anderes Urheberrechte an diesen hat. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erklärt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Schutzgegenstand. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Dies bedeutet, jeder kann nun auch ohne Lizenz oder Genehmigung auf das Produkt zugreifen. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Urheberrechtlich geschützte Daten herunterzuladen und oder sie gar mit anderen zu teilen, ist auch hier ohne Lizenz oder Genehmigung des Urhebers gesetzeswidrig. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Wurden Ihre Urheberrechte mißachtet, so wenden Sie sich an einen Anwalt mit Fachgebiet Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Haften die Eltern für ihre Kinder? Eltern sind verpflichtet sich auch nachträglich um Aufklärung zu kümmern wer in ihrer Familie für das illegale Filesharing verantwortlich ist, wenn sie es nicht selbst begangen haben, so ein Urteil des BGH vom 30. März 2017. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Die Fristsetzung in Abmahnungen sind nämlich unbedingt zu beachten und einzuhalten. Der Anwalt behält dies und andere Fallstricke sicher im Auge. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Internetrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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