anwaltssuche
Suche

Einen Anwalt für Migrationsrecht in Stuttgart Bad Cannstatt finden

Rechtsanwalt Jörg Ahrens Stuttgart
Rechtsanwalt Jörg Ahrens
Anwaltskanzlei Ahrens & Heitmüller
Rechtsanwalt
König-Karl-Straße 27, 70372 Stuttgart
0711 900 518-0
Kontaktformular

Jörg Ahrens, Ihr Rechtanwalt für Arbeitsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Strafrecht und Sozialrecht in Stuttgart . Sie benötigen rechtliche Beratung in Fragen des Strafrechts? Wenden Sie sich gerne an mich. Ich kann Sie im gesamten weiten Bereich des Strafrechts effektiv und kompetent unterstützen. Sie erreichen mich jederzeit über das Kontaktformular auf meinem Profil. Falls ich bei Gericht oder in einer Besprechung sein sollte, können Sie einfach eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie umgehend zurück. Vita und Werdegang. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an den Universitäten Saarbrücken und Köln, das folgende Referendariat zu Teilen in Frankreich. Seit dem Jahr 2003 bin ich zur Anwaltschaft zugelassen. Bereits von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an hatte ich ein großes Interesse an allen strafrechtlichen Rechtsthemen. Daher bringe ich besonders in diesem Gebiet unzählige nützliche Erfahrungen in jedes Verfahren ein - meine Mandanten profitieren davon in hohem Maße. Ebenso erfahren und effizient vertrete ich Sie aber ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Stuttgart Bad Cannstatt
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung
Kinder in Flüchtlingsunterkunft erhalten Nahrung ©freepik - mko

Rechtssicherheit für Migranten

Asylrecht und Aufenthaltsrecht befassen sich beide mit Migration. Asylrecht ist das grundsätzliche Recht eines jeden Ausländers, wenn er in seinem Land politisch verfolgt wird, in Deutschland Asyl zu beantragen. Für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen. Wer also aus einem sicheren Herkunftsland einreist, hat normalerweise keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war der Zuzug von Ausländern vergleichsweise überschaubar und es konnte in den meisten Fällen in der zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das jeweilige Herkunftsland und der zurückgelegte Flüchtlingsweg nachvollzogen werden. Die Flüchtlingsmassen, die sich dann auf den Weg nach Deutschland machten, erschwerten die Bedingungen für das BAMF sehr. Seitdem wurden Maßnahmen beschlossen und ergriffen um Asylanträge besser prüfen zu können und auch um Straftäter zu erkennen, die illegal nach Deutschland einreisen wollten. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches im Oktober 2015 beschlossen wurde, enthält unter anderem Regelungen über die Dauer des Aufenthalts von Asylbewerbern in den Erstaufnahmeeinrichtungen und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit. Dann wurden einige Länder als sichere Herkunftsländer eingestuft, Integrationskurse wurden ins Leben gerufen und verpflichtend für jeden Asylanten. Es folgten weitere Gesetzesänderungen in den Monaten Mai und Juni 2017. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer künftig alle Asylsuchenden verpflichten, für bis zu 24 Monate in einer (Erst)Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Stuttgart Bad Cannstatt wird Sie bei allen Fragen über laufende oder abgelehnte Asylverfahren, soziale Leistungen oder auch Familienzusammenführung informieren und unterstützen.

Näheres über das Aufenthaltsrecht

Den Aufenthalt in Deutschland suchen jedoch nicht nur politisch motivierte Menschen. Mitentscheidend ist unter anderem, ob sie aus einem EU Mitgliedsstaat kommen oder nicht. Alle ausländischen, nicht EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel, wenn sie längerfristig in Deutschland leben wollen. Aufenthaltstitel sind entweder ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobile ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder schließlich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Geht es um den Aufenthalt überschneidet sich das Aufenthaltsrecht mit dem Asylrecht, denn auch Asylanten benötigen einen Aufenthaltstitel, können ausgewiesen oder abgeschoben werden. Um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, ist es wichtig einen bestimmten Grund für den Aufenthalt in Deutschland zu haben. Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gibt es folgende zwingende Voraussetzungen: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Es gilt für alle Aufenthaltstitel eine zeitliche Befristung, lediglich die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind hiervon ausgenommen. Die Bestimmungen die eingehalten werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind klar definiert. So ist ein gesicherter Lebensunterhalt zusätzlich zu einem bereits seit fünf Jahren gültigen Aufenthaltstitels ebenso gefordert wie eine ausreichende Krankenversicherung, selbstredend läuft kein Strafverfahren gegen den Antragsteller und seine Deutschkenntnisse sind gut. Der einzig mögliche Ort für die Antragstellung ist die Stadt des Hauptwohnsitzes des Bewerbers. Aufenthaltstitel werden durch die jeweils örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Verlängert werden kann ein Aufenthaltstitel dann, wenn die ursprünglichen Gründe, die den ersten Aufenthaltstitel gerechtfertigt hatten, immer noch aktuell sind. Außerdem findet eine Überprüfung statt um sicher zu stellen, dass der Antragsteller seinem verpflichtenden Integrationskurs nachgekommen ist. Ist ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, so muss er lt. § 50 AufenthG das Land verlassen. Das Gesetz listet die Gründe für eine Ausweisung unter § 51 AufenthG auf. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Dies wird vor allem dann angewandt, wenn die Person durch seinen Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht oder anderen wesentlichen Interessen des Landes schadet. Erfolgt die Ausreise nicht freiwillig, so kommt es zur Abschiebung als Zwangsmaßnahme. Ob ein mögliches Abschiebungsverbot vorliegt wird vom BAMF geprüft. Wird einem Asylsuchenden kein Aufenthaltstitel zuerkannt, so kann eine Abschiebung trotzdem, aus tatsächlichen (fehlender Pass) oder rechtlichen (schwere Krankheit) Gründen, unmöglich sein. Ist eine solche Situation aufgetreten, so befindet sich die Person dann in einer befristeten Duldung. Diese Frist ist jedoch kein rechtmäßiger Aufenthalt und zögert die Ausreisepflicht lediglich hinaus. Nur wenn zu befürchten steht, dass sich der Asylant der Abschiebung durch Flucht entziehen würde, kann eine Abschiebehaft angeordnet werden. Deutschland ist gut organisiert. Dies gilt auch für das Migrationsrecht. Nichtsdestotrotz kann es zu falschen Einschätzungen oder Falschbewertungen kommen. Nehmen Sie bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Einwanderung unbedingt den Rat eines Anwaltes für Migrationsrecht in Anspruch.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.