anwaltssuche
Suche

Rechtsanwälte und Kanzleien für Familienrecht in Dresden Mitte finden

Rechtsanwältin Christine Holle Dresden
Rechtsanwältin Christine Holle
Rechtsanwältin und Mediatorin · Fachanwältin für Familienrecht · psychologische Beraterin / Heilpraktikerin für Psychotherapie
Nürnberger Straße 32, 01187 Dresden
0351 - 449 5254
Kontaktformular

Christine Holle, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Dresden. Benötigen Sie Rechtsrat in familiären Angelegenheiten? Dann würde ich Ihnen sehr gern beratend zur Seite stehen. Über meine juristische Beratung hinaus bin ich zudem Mediatorin, psychologische Beraterin und Heilpraktikerin für Psychotherapie. Mit diesen Qualifikationen unterstütze ich Sie umfassend und einfühlsam über ein rein juristisches Maß hinaus. Meine Kompetenzen. Geboren wurde ich 1963 in Hildesheim. Nach meinem Jurastudium in Konstanz wurde ich 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Zunächst arbeitete ich als angestellte Rechtsanwältin bevor ich im März 2006 meine eigene Kanzlei eröffnete. Zudem bin ich seit 2010 Lehrbeauftragte an der Universität Dresden auf dem Gebiet der Mediation. Meine Qualifikation zur Fachanwältin im Familienrecht erwarb ich im Jahre 1998. Meine Arbeitsweise. Zuerst sollten Sie die Gelegenheit haben, mich und meine Arbeitsweise kennen zu lernen. Hierzu vereinbaren wir einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. In diesem können Sie mir Ihre Lage genau schildern, und ich kann ...mehr
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Familienrecht in Dresden Mitte
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist

Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Eine einjährige, räumliche Trennung der Partner ist Voraussetzung für eine Scheidung, diese wird auf drei Jahre verlängert, wenn nur ein Partner die Scheidung anstrebt.

Die Ausnahme von dieser Regel:

Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.

Sich scheiden lassen nach dem Trennungsjahr

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Gründe können neben häuslicher Gewalt auch Suchtverhalten oder mangelnder Respekt dem Partner gegenüber sein. Verstehen sich die Partner noch gut, haben sich also einfach auseinandergelebt, dann bietet sich die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung. Es herrscht Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, die Expartner müssen sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie schnell und unkompliziert hier auf unserer Seite.

Scheidung nach drei Jahren des Getrenntlebens

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Leben Eheleute drei Jahre getrennt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist und die Scheidung muss nicht mehr begründet werden. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Auf die getrennten Partner kommen eine ganze Menge zusätzlicher Entscheidungen zu u.a. über die Aufteilung des Hausstandes. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Familienrecht in Dresden Mitte

Oft sind die gemeinsamen Vermögenswerte ein Auslöser für Streit.

Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.

Die Scheidungsquote ging zwar in der 2000er Jahren zurück, liegt aber immer noch bei knapp 40 Prozent.

Wie ist das Prozedere einer Ehescheidung. Bei Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang, das heißt der Scheidungsantrag kann vor Gericht nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Ohne gemeinsame Kinder ist entweder das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk die Eheleute wohnten, dies gilt aber nur, wenn einer der beiden noch immer dort wohnt, ansonsten wird der Wohnort des Antraggegners als Gerichtsstand zugeordnet. Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst, dass zumindest ein Ehepartner einen Antrag auf Ehescheidung stellt. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Das Gericht beraumt nun einen Termin an, an dem die Scheidung ausgesprochen werden kann. Mit Ehevertrag lässt sich eine Scheidung deutlich schneller vollziehen.

Covid-19 und Familienrecht

Die Auswirkung der Corona Pandemie auf das Familienrecht bleiben nicht aus. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Dies gilt vor allem für das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht auch im Hinblick auf angeordnete Quarantäne. Kann sich das Thema Impfen auf die Umgangsberechtigung auswirken? Der Rat eines Anwalts für Familienrecht ist der sicherste Weg um in dieser sich möglicherweise auch schnell veränderten Gesetzeslage rechtssicher beraten kann.

Unterhalt im Ehe- und Familienrecht

Hier ist die Leistung gemeint die eine Person einer anderen erbringt um deren Lebensbedürfnisse zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.

Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche

Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile sind den gemeinsamen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Die Berechnung des Kindesunterhaltes darf nicht auf das gesamte Vermögen angewendet werden, hier ist deutlich zu unterscheiden und nur das "unterhaltsrelevante" Einkommen zu beachten. Die Düsseldorfer Tabelle wird seit den 1960ern als Richtlinie zur Berechnung sowohl von Kindesunterhalt aus auch des Ehegattenunterhaltes herangezogen und wird seitdem fortgeschrieben und kontinuierlich gepflegt.

Unterhalt für den Ex-Partner

Zudem kann es auch einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geben, wenn ein Partner - meist aufgrund der Kinder - nicht oder nur wenig arbeiten kann und sich alleine nicht versorgen könnte. Die Unterhaltsberechnung bedeutet nicht automatisch, dass der Monatslohn des Alleinverdieners "durch zwei" geteilt wird. Ist die Unterhaltshöhe einmal festgelegt, so bedeutet dies jedoch nicht, dass der Lebensunterhalt nun keinen Veränderungen mehr unterliegen kann. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. In einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten Experten für alle Auseinandersetzungen die eine Scheidung mit sich bringt, von Zugewinnausgleich bis Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.

Was ist der Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalt wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch der Partner laufende Kosten hat und die mit seinem Gehalt bestreiten können muss. Für Alleinerziehende kann es finanziell sofort eng werden, wenn der Ex-Partner seiner Unterhaltszahlung nicht nachkommt, deshalb springt in solchen Fällen das Jugendamt ein.

Die Unterhaltsberechnung

Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Lassen Sie sich von einem Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.

Einen Vorschuss vom Unterhalt?

Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der Unterhalt für die gemeinsamen, nicht volljährigen Kinder nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird. Das Jugendamt wird sehr genau kontrollieren ob und wann der gewährte Unterhaltsvorschuss vom zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil wieder einforderbar ist. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Die Gewährung oder Weiterzahlung von Unterhaltsvorschuss ist nur bei Kooperation z.B. der Vaterschaftsfeststellung, des alleinerziehenden Elternteils möglich. Ändert sich der Status des Alleinerziehenden durch z.B. Heirat, wird die Unterhaltsvorschusszahlung eingestellt.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die alltägliche Sorge für das Kind und sein Vermögen sowie das Recht, zu bestimmen wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll. Geregelt ist das Sorgerecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Alltagsdinge darf trotzdem der Elternteil bei dem das Kind wohnt allein regeln. Bei größeren Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen sich die Eltern abstimmen und einigen. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Das Familiengericht kann, auf Antragstellung eines Elternteils, strittige Themen für das Kind klären, wenn die Eltern sich nicht einigen können.

Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf?

Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.

Seltener ist das alleinige Sorgerecht

Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Klar ist, dass der Grund für den Entzug des gemeinsamen Sorgerechts ein triftiger sein muss und der Vorwurf "schlechter Umgang" zu sein nicht ausreicht. Das Familiengericht wird die Eignung der Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Sachverständigen prüfen ehe es ihm stattgibt oder ablehnt. Der Staat hat das Recht, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen, wenn das körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Er bringt das Kind dann in einem Heim oder bei Pflegeeltern unter. Kontaktieren Sie einen Familienanwalt in Dresden Mitte, der sich in Sorgerecht auskennt.

Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Möchte man als Vater oder Mutter sicherstellen, dass das Kind gut versorgt ist im Falle des eigenen Todes, kann man auch alleine eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Haben beide Elternteile eine solche Verfügung verfasst, orientiert sich das Gesetz an der des letztverstorbenen Elternteils.

Warum zum Anwalt für Familienrecht?

Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Auch außergerichtlich hilft ein Anwalt seinem Mandanten gern und versiert bei der Durchsetzung seiner Interessen.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.