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Anwälte für Verkehrsrecht, die im Umkreis von Edewecht Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Karin Heide

Hansaplatz 1, 26169 Friesoythe
in 14.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Verkehrsrecht

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Edewecht
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Verkehrsrecht?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Verunfallter PKW mit Totalschaden am StraßenrandVerunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.

Führerschein auf Probe und Alkohol

Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr sind es sogar 500 Euro und zwei Punkte Eintrag in Flensburg. Ebenso wird ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.

Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?

Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.

Promillegrenzen im EU-Ausland

Autoschlüssel liegt neben einer BierflascheAutoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

leichter Blechschaden an einem roten KFZleichter Blechschaden an einem roten KFZ Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Neben zwei Punkten in Flensburg wird bei einer alkoholisierten Autofahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille auch ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).

Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU

Hupender Autofahrer im StauHupender Autofahrer im Stau Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

Blauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem UnfallBlauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem Unfall Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Im Verkehrsstrafrecht wird von einer bewussten Absicht ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

eingegipster Fuß mit einer Krückeeingegipster Fuß mit einer Krücke Die Geltendmachung für Ausgaben einer Haushaltshilfe, die man als Folge eines Unfalls in Anspruch nehmen muss, oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dies und einiges mehr wird im Verkehrszivilrecht geregelt. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Nun ist es gut, wenn man die Extrakosten einer Vollkaskoversicherung auf sich genommen hat, denn sie zahlt nun auch den eigenen entstandenen Schaden. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Wer hat Schuld am Unfall und welche Kosten sind zu tragen, wie ist das wenn ausländische Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren? Dies sind Themen, bei denen ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig ist.

Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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