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Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Traunstein finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Traunstein.
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinz Blachian

Crailsheimstraße 12, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Bulenda-Weiß

Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefan Conrads

Fachanwalt für Sozialrecht|204
Mittlere Hofgasse 8, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Daumiller

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens Andreas Diedrich

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Horst Fembacher

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Fleischmann

Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunstein
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Gertrud Fleischmann

Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Michael Forster

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
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Stefan Gilch

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
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Wolfgang Gschwendner

Bahnhofstraße 18, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Gschwendner

Bahnhofstraße 18, 83278 Traunstein
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Hermann Gutwald

Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Martina Götzl-Kirchner

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
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Christina Herrmann

Fachanwalt für Familienrecht
Ludwigstraße 22, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Maria-Theresia Huber-Arpé

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Forstmeierstraße 25, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Luise Kammermeier

Crailsheimstraße 12, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Ludwig Kastenbauer

Fachanwalt für Strafrecht|204
Taubenmarkt 11, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Kecht

Fachanwalt für Familienrecht
Maximilianstraße 10, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne K. Kühn

Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Alois Franz Maier

Fachanwalt für Familienrecht|204
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Rudolf Mayer

Sonntagshornstraße 41, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Jakob Mehringer

Maxplatz 5/II, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Miguel W. Moritz

Maximilianstraße 25, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Olschewski

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Rager

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Maria Rudholzner

Ludwigstraße 22 b, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Runge-Rannow

Ludwigstraße 37, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Schiebusch

Fachanwalt für Erbrecht
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Schwarzer

Am Triftfeld 25, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Sextl

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Ludwigstraße 17, 83278 Traunstein
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Constanze Stichter

Bahnhofstraße 9, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Szesnat

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Stadtplatz 21, 83278 Traunstein
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Bernhard Thaler

Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
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Christoph Wamsler

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
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Margit Warneke

Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein
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Monika Wetterer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Mittlere Hofgasse 8, 83278 Traunstein
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Tanja Zipp-Warweg

Fachanwalt für Sozialrecht
Sonntagshornstraße 41, 83278 Traunstein

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Traunstein
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Komplexität des Verkehrsrechts

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Auffahrunfall mit großem SchadenAuffahrunfall mit großem Schaden Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe

Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Probezeit werden unterteilt in schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße). Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Hier kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erlassen werden und natürlich weitere Punkte im Fahreignungsregister. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.

Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister

Ab acht Punkten wird der Führerschein aberkannt und eingezogen. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.

Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

kaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogenkaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogen Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. Interessant ist, dass ein Fahrverbot wegen Alkoholkonsum eventuell umgangen werden kann, wenn der Verkehrssünder sein Auto aus beruflichen Gründen benötigt. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

Anordnung einer MPU

Aggressiver Autofahrer huptAggressiver Autofahrer hupt Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

zersplitterte Frontscheibe eines Autoszersplitterte Frontscheibe eines Autos Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.

Noch ein Rechtsgebiet, des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

bandagierter Arm nach einem Verkehrsunfallbandagierter Arm nach einem Verkehrsunfall Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.

Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?

Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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