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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Gmund am Tegernsee

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Gmund am Tegernsee.
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter M. Horst

Burgstallerstraße 11, 83703 Gmund a. Tegernsee
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Lennert

Fachanwalt für Steuerrecht
Miesbacher Straße 7, 83703 Gmund a. Tegernsee
Symbolbild Rechtsanwalt

Julia Wohland

Burgstallerstraße 12, 83703 Gmund a. Tegernsee

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Gmund am Tegernsee
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht zusammengefasst

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Zwei verkeilte PKW mit BlechschadenZwei verkeilte PKW mit Blechschaden Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Führerschein auf Probe und Alkohol

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Außerdem muss man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.

Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.

Promillegrenzen im EU-Ausland

Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen GetränkenAutoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Gesetzliche Grenzwerte können jederzeit angehoben werden, es ist daher empfehlenswert vor Reiseantritt die aktuellen Werte abzufragen.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

Unfallfoto mit dem HandyUnfallfoto mit dem Handy Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.

MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit

Hupender AutofahrerHupender Autofahrer Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Der Teilbereich Verkehrsstrafrecht

zersplitterte Frontscheibe eines Autoszersplitterte Frontscheibe eines Autos Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und hat als solches die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Die Folge dieser Delikte ist fast immer auch eine Gerichtsverhandlung. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

eingegipster Fuß mit einer Krückeeingegipster Fuß mit einer Krücke Schadenersatzansprüche können auch erhoben werden um die Folgen des Unfalles z.B. Verdienstausfälle, zu regulieren. Auch Garantieansprüche beim Autokauf oder auftretende Leasingprobleme rund um ein Auto gehören zum Verkehrszivilrecht. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Um Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu regulieren nimmt man am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts

Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.

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